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Dirk Kienscherf
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Frage von Klaus-Peter S. •

Ist Wirtschaftsmigration ein Menschenrecht?Durch welche Gesetzeslage ist das rechtssicher legitimiert? Oder ist die Migration aus wirtschaftlichen Gründen eine irreguläre Migration?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr. S.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Der Schutz von Flüchtlingen ist umfassend völkerrechtlich geregelt –  u.a. durch die Genfer-Flüchtlingskonvention von 1951 und das dazugehörige Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge. Deutschland hat sich als Vertragsstaat der Konvention und des Protokolls verpflichtet, die darin enthaltenen Bestimmungen auszuführen und engagiert sich für Menschen auf der Flucht.

Allgemeine Rechte von Migrantinnen und Migranten und mögliche staatliche Leitlinien werden u.a. im Globalen Migrationspakt für eine sichere, geordnete und regulierte Migration formuliert. Hierunter fällt auch die Migration aus wirtschaftlichen Aspekten, die, im Gegensatz zum Recht auf das Ersuchen nach Asyl, aus völkerrechtlichen Aspekten nicht zu den Menschenrechten gezählt wird. Der Globale Migrationspakt ist für Deutschland ebenfalls nicht völkerrechtlich bindend.

Migration aus wirtschaftlichen Gründen ist selbstverständlich keine grundsätzlich irreguläre Migration. Viele Millionen Menschen finden im Ausland Arbeitsplätze und werden entsprechend angeworben. Nur Menschen, die weder über ein reguläres Visum noch über einen legalen Aufenthaltsstatus verfügen, um in ein Land einzureisen beziehungsweise dort zu bleiben, gelten als irreguläre Migrantinnen und Migranten.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Kienscherf

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