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Doris Schröder-Köpf
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Frage von Gabriele B. •

Frage an Doris Schröder-Köpf von Gabriele B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schröder-Köpf,

für die Sicherheit der Bürger ist lt. Gesetz der Bund zuständig. Dies gilt nicht für die Sondierung und Räumung von gefährlichen Kampfmitteln aus den Weltkriegen. Hier hat der Bund die Zuständigkeiten auf die Bundesländer verlagert. Diese wiederum gaben "den Ball weiter" an die Kommunen mit dem Resultat, dass in diesen jeweils unterschiedliche Bestimmungen gelten. Nun wird gemäß Gesetz der Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück Verdachtspunkte angezeigt werden, als Gefährder dargestellt und ihm wird die volle Haftung übertragen, wenn durch die Explosion eines Blinggängers Personen- und Sachschäden entstehen. Um dieses zu verhindern, hat er die Kosten für eine Sondierung und gegebenenfalls die Kosten für die Evakuierung der Bevölkerung zu tragen. Halten Sie das für gerecht?

Mit freundlichen Grüssen
Gabriele Bredow

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Antwort von
SPD

Herr B. kann und soll sich bitte an mein Abgeiednetenbüro oder die dschroeder @buero-schroeder. net wenden

Mit freundlichen Grüßen
Doris Schröder-Köpf

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