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Frage von Philip G. •

Frage an Frank Steffel von Philip G. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Dr. Frank Steffel,

Meine Frage bezieht sich auf den sog. Migrationspakt. Dieser Pakt wird gerne als nicht rechtsverbindend abgetan, das ist leider im besten Fall zweifelhaft. So war z.B. der emeritierte Hamburger Rechtsprofessor Reinhard Merkel am 8.11. im Deutschlandfunk (ab Minute 11:10) der Meinung, dass “die Vereinbarung ganz sicher völkerrechtliche Wirkungen haben wird.“
https://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2018/11/08/081118_trump_flippt_aus_dlf_20181108_1700_d2bd2aee.mp3?fbclid=IwAR2Q2IuuiTfVUhEaVzV4XCrH-_yAv0S-Rh20V4qwrejhdlPzkwmPvtI3fEQ
Wie ist Ihre Position zu dem Pakt und was halten Sie konkret in Punkto freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit von dem Ziel 17 des Pakts?

Vielen Dank und mit herzlichen Grüßen
P. G.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gruen,

für Ihre Fragen über das Portal Abgeordnetenwatch zum Stichwort „UN-Migrationspakt“ danke ich Ihnen und möchte Ihnen antworten:

Der Bundestag hat diesen Migrationspakt im Rahmen einer aktuellen Stunde am 19. April 2018 debattiert. Vor zwei Wochen wurde er erneut im Plenum aufgerufen. Auch ich habe als Mitglied im Auswärtigen Ausschuss dazu das Wort ergriffen. Wenn Sie möchten, können Sie gerne einmal unter folgendem Link meine Rede nachvollziehen: https://dbtg.tv/fvid/7289126

Dieser „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM)“, so der richtige Titel, soll als politisches – rechtlich ausdrücklich unverbindliches – Rahmendokument eine umfassende globale Zusammenarbeit von Herkunfts-, Transit- und Zielländern bei der Steuerung von Migrationsprozessen fördern.

Im GCM wird das souveräne Recht der Staaten, ihre nationale Migrationspolitik selbst zu regeln, ebenso wie das Recht auf einen effektiven Grenzschutz bekräftigt.

Der GCM verfolgt vor allem das Ziel, die Lebensbedingungen in den Fluchtländern so zu verbessern, dass die Menschen sich erst gar nicht auf einen lebensgefährlichen und kostspieligen Weg bspw. nach Europa machen. Das Prinzip heißt: Hilfe für Menschen in Herkunftsländern zur Selbsthilfe.

Ein weiterer Punkt des Pakts ist die Vereinbarung aller Unterzeichner, dass diejenigen Migranten, die in den Zufluchtsländern ankommen, selbstverständlich menschenwürdig behandelt werden.

Zusammengefasst bedeutet dies, wie es auch Bundesinnenminister Seehofer bei seiner Rede im Rahmen der Haushaltsdebatte in dieser Woche erklärt hat: Der Schleusertätigkeit wird durch die Vereinbarungen im Pakt der Boden entzogen und die Schleuser werden nachhaltig bekämpft, die Herkunfts- und Transitländer der Flüchtlinge sind in den Prozess der Eindämmung der Migration intensiv eingebunden und sie übernehmen die Verantwortung zur Rücknahme derjenigen Menschen, die bereits geflohen sind, allerdings keinen Status zum Aufenthalt in den Zufluchtsländern erhalten.

Die vorgenannten – nur in aller Kürze – dargestellten Intentionen liegen im Kerninteresse deutscher Außenpolitik und sind in Zeiten von besonderer Bedeutung, in denen die internationale Ordnung immer mehr in Frage gestellt wird.

Gerne gebe ich Ihnen auch den Link einer inhaltlichen Aufbereitung durch die CDU-Bundesgeschäftsstelle zur Kenntnis, die die häufig genannten Kritikpunkte aufgreift und Fragen beantwortet: https://www.cdu.de/artikel/fragen-und-antworten-zum-un-migrationspakt

Die Diskussionen über den Pakt laufen auch in unserer Partei und Fraktion weiter. Und der Bundestag wird diesen Pakt erneut Ende November diskutieren.

Speziell zu dem von Ihnen genannten „Ziel 17“ des Paktes antworte ich Ihnen, dass die Meinungs- und Pressefreiheit im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5, garantiert ist. Dem wird im „Ziel 17“ eindeutig entsprochen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Steffel