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Frage von Jörg J. •

Frage an Friedrich Bullinger von Jörg J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Hr. Bullinger,

vor gut einem Jahr markierte Ihre Anfrage "Waldwegenutzung im Spannungsverhältnis", Drucksache 15/3726, sozudagen den Startpunkt verschiedener Initativen.

Einerseits werden Tourismus und Ministerium für ländlichen Raum aktiv und versuchen über das sogenannte Mountainbike-Handbuch einen Leidfaden für Ausnahmegenehmigungen in der Wegbreitenbeschränkung zu präsentieren und verschiedenen Radverbände starten eine online-petition mit dem Ziel der allgemeinen Aufhebung dieser Beschränkung. Was letzlich zu der Anhörung vor Petitionsausschuss und Ausschuss für ländlichem Raum führte.

In Ihrer Anfrage stellten Sie die Frage, ob "Probleme bekannt sind, die im Zusammenhang mit „single-trails“, insbesondere im Mountainbikesport stehen".

In der Anhörung war von konkreten Problemen nicht die Rede.

Besteht aus Ihrer Sicht trotz nicht vorhandener Probleme (die ja nicht einmal Gefahren oder Gefährdungen sind) ein nach Bundeswaldgesetz §14 (2) (http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bwaldg/gesamt.pdf) gewichtiger Grund das Betreten des Waldes durch Fahrradfahrer zu beschränken?

Vielen Dank,

Jörg Jäger

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