Gottfried Timm
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Frage von Heinz-Uwe T. •

Frage an Gottfried Timm von Heinz-Uwe T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Timm,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine letzte Frage.
Sie schreiben, dass für die Präsenz der Polizei ihre Mobilität entscheidend ist. Wie vereinbart sich das mit der Einführung von Leasing-Fahrzeugen mit einer für den Polizeialltag viel zu geringen Kilometerbegrenzung? Es bleiben bereits jetzt regelmäßig Fahrzeuge auf den Dienststellen stehen, damit sie diese unrealististischen Kilometerbegrenzungen nicht überschreiten. Solche Fahrzeuge sind maximal zum "Tag der offenen Tür" präsent.

MfG
H-U T

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Togmir,

Ihre Sorge, dass die Kilometerbegrenzungen für Leasingfahrzeuge unrealistisch seien, kann ich nicht teilen. In Vorbereitung des Leasings sind die jährlichen Kilometerlaufleistungen der Polizeifahrzeuge analysiert worden und der Beschaffung der Leasingfahrzeuge zugrunde gelegt worden. Die mit den Herstellern vereinbarten Kilometerleistungen liegen je nach Fahrzeugkategorie zwischen 25.000 und 40.000 km pro Jahr, bei Fahrzeugen für die Autobahnpolizei sogar bei 80.000 km jährlich. Nach den mir vorliegenden Zahlen besteht keine Veranlassung für die Befürchtung, dass das jeweilige „Limit“ überschritten wird. Kilometerüber- und –unterschreitungen innerhalb derselben Fahrzeugkategorie können zudem gegeneinander ausgeglichen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gottfried Timm