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Heiner Schönecke
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Frage von Günther H. •

Frage an Heiner Schönecke von Günther H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Schoenecke,

Ich spreche Sie als Mitglied des Niedersächsischen Landtages (CDU) an, mir zu erklären, warum die Niedersächsische Landesregierung sich im Bundesrat am 14.12.2012 gegen verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfungen vor bzw. bei Fracking – Bohrungen ausgesprochen hat. Die Gefahren für Gesundheit und Umwelt sind bekannt, Gutachter warnen vor erheblichen Risiken.

Niedersachsen ist das von Fracking am stärksten betroffene Bundesland. Ich kann diese politische Entscheidung nicht nachvollziehen und bitte um Aufklärung.

Mit freundlichem Gruß

Günther Hübsch
Am Lohof 39
21266 Jesteburg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hübsch,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25. Dezember 2012.

Fracking-Vorhaben in Niedersachsen sollen künftig strengeren Kriterien unterliegen. Das fordert ein Antrag, der von den Regierungsfraktionen im Niedersächsischen Landtag auf den Weg gebracht wurde.

Fracking muss sich unter verantwortungsvollen Rahmenbedingungen abspielen: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung muss zukünftig für die unkonventionelle Erdgasförderung verpflichtend sein. Gefordert werden in dem Antrag zudem der Verzicht von Fracking in Wasserschutzgebieten sowie die Beweislastumkehr von eventuell auftretenden Schäden in Zusammenhang mit Fracking. Ich bin mir sicher, dass auf diese Weise die besonderen Risiken der unkonventionellen Erdgasförderung berücksichtigt werden. Nur mit nachvollziehbaren und verlässlichen Regeln, wie etwa transparenten Genehmigungsverfahren, lässt sich die Akzeptanz der Bürger vor Ort für Fracking-Vorhaben erreichen. Der Antrag wurde in das Dezember-Plenum eingebracht und verabschiedet.
Im Landkreis Harburg hat sich der Kreistag fraktionsübergreifend gegen Fracking entschieden. Dabei ist auch hier zu berücksichtigen, dass der hohe Anteil von Wasserschutzgebieten ein solches Vorgehen ausschließt.

Ich hoffe, dass ich Ihre Bedenken mit diesen Aussagen beruhigen konnte. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
 
Heiner Schönecke