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Johannes Schraps
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Frage von Jonas S. •

Die Bundesregierung plant, den Markt für Genusscannabis zu regulieren. Wie stellen sie sicher, dass die Menschen in ihrem Wahlkreis möglichst schnell mit qualitätsgesichertem Cannabis versorgt werden?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

die Bundesregierung sieht die Einführung eines 2-Säulen-Modells vor: In einem ersten Schritt (1. Säule) hat die Bundesregierung vor, den privaten und gemeinschaftlichen, aber nicht-kommerziellen Eigenanbau bundesweit zu erlauben. In einem zweiten Schritt (2. Säule) plant die Bundesregierung, die Abgabe von Cannabis in Fachgeschäften im Rahmen eines wissenschaftlich konzipierten, regional begrenzten und befristeten Modellvorhabens umsetzen. Die Bundesregierung wird den ersten Schritt zügig umsetzen. Im Rahmen des ersten Schritts werden unter anderem:

  • Nicht-gewinnorientierte Vereinigungen dürfen unter engen, klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an die Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben.
  • Es erfolgt eine Zulassung und Überwachung der Vereinigungen – insb. hinsichtlich der Einhaltung der Mengen-, Qualitäts- und Jugendschutzvorgaben – durch die Landesbehörden.
  • Eine Abgabe des geernteten Cannabis ist ausschließlich an Mitglieder erlaubt. Eine Weitergabe an Dritte darf nicht erfolgen. Der Zutritt ist nur für Erwachsene erlaubt, was durch eine strikte Pflicht zur Alterskontrolle sichergestellt wird.
  • Für gemeinschaftlichen Eigenanbau gelten Qualitätsvorgaben (insbesondere Verbot von Zusatzstoffen oder Beimengungen wie z.B. Tabak oder Aromen, Vorgaben zu Pflanzenschutzmitteln, keine synthetischen Cannabinoide).
  • Eine Abgabe erfolgt ausschließlich in Reinform (Blüten oder Harz) in neutraler Verpackung oder lose mit beigefügten Informationen zu Produkt, Dosierung und Anwendung sowie zu Risiken des Konsums und Beratungsstellen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. 

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Schraps 

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