Jutta Blatzheim-Roegler, Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz
Jutta Blatzheim-Roegler
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Dirk M. •

Frage an Jutta Blatzheim-Roegler von Dirk M. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Blatzheim-Roegler

Grundgesetz, Artikel 3:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
"Niemand darf wegen seines Geschlechts ... benachteiligt oder bevorzugt werden."

Falls Sie gewählt werden, wie werden sie versuchen dieses Gesetz auch für "getrennte" Väter zur Anwendung zu bringen?

MfG

Jutta Blatzheim-Roegler, Mitglied des Landtags Rheinland-Pfalz
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Meyer,
im Mittelpunkt bei Regelung des Umgangs eines Kindes getrennt lebender Eltern steht für mich und uns Grüne insgesamt das Kindeswohl. In der Regel gilt ja mittlerweile das gemeinsame Sorgerecht. Gerade hat die rot-grüne Koalition den Entwurf zur Reform des Unterhaltsrecht. Danach soll in Zukunft den Kindern gegenüber anderen Unterhaltsberechtigten der Vorrang eingeräumt werden.

Für mich persönlich hat ein Kind grundsätzlich das Recht, zu beiden Eltern Kontakt zu haben. Dies halte ich für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung für unabdingbar.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Blatzheim-Roegler

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