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Kai Wegner
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Frage von Marcel E. •

Frage an Kai Wegner von Marcel E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Wegner,

ich habe folgende Fragen an Sie:
1) Wie ist Ihre Einstellung dazu, dass in Berlin bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften bei 50.406 Wohnungen Asbestgefahr besteht?
2) Gedenken Sie etwas gegen die Asbestgefahr in Berliner Wohnungen zu tun?
3) Was halten Sie von der Online-Petition "Schutz vor Asbest in Mietwohnungen"? (https://www.openpetition.de/petition/online/schutz-vor-asbest-in-mietwohnungen)
4) Unterstützen Sie die Online-Petition "Schutz vor Asbest in Mietwohnungen"?
Für die Beantwortung meiner Fragen danke ich bereits im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Ass. Marcel Eupen, 2. Vorsitzender AMV - Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V.

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Sehr geehrter Herr Eupen,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die damit verbundenen Fragen zur Asbestgefahr in Mietwohnungen und möglichen Schutzmaßnahmen. Nach meiner festen Überzeugung müssen mögliche Gesundheitsgefährdungen, die von Asbestfasern ausgehen könnten, immer ernstgenommen werden. Gerne nehme ich daher zu Ihren Ausführungen Stellung.

Sie schreiben von mehr als 50.000 Mietwohnungen allein bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, in denen Asbestgefahr bestehe. Hierbei handelt es sich insbesondere um Wohnungen, die allein aufgrund ihres Baujahres unter Asbestverdacht stehen. Hinzu kommen tatsächlich bekannt gewordene Schadensfälle. Es ist also keineswegs zutreffend, dass bei 50.000 Wohnungen konkrete Schadensfälle vorlägen und eine akute Sanierungsbedürftigkeit bestehe.

Nach den mir vorliegenden Informationen haben die Wohnungsunternehmen in den vergangenen Jahren erhebliche Aufwendungen für Asbestsanierungen erbracht und erbringen diese noch immer. Saniert wird demnach immer im konkreten Schadensfall, also bei beschädigten Vinyl-Asbest-Platten. Bei leerstehenden Wohnungen werden Wohnungssuchende vorab informiert, ob asbesthaltige Bauteile vorhanden sind. Die betreffenden Bauteile werden grundsätzlich vorbeugend bei jedem Mieterwechsel saniert, auch wenn sie unbeschädigt sind.

Die Wohnungsunternehmen sind in der Verantwortung, dauerhaft für Transparenz zu sorgen und mögliche Gefahren bedarfsgerecht abzuwehren. Solange sie dieser Verpflichtung nachkommen, halte ich es nicht für zwingend, eine umfassende Sanierungsstrategie für alle in Rede stehenden Wohnungen aufzustellen.

Ich werde auch in Zukunft darauf achten, dass die Wohnungsunternehmen ihrer Verantwortung für gesunde Wohnverhältnisse gerecht werden, denn Wohnungen sind nicht irgendeine Ware, sondern das Zuhause von Menschen.

Mit den besten Grüßen

Kai Wegner

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