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Katharina Binz
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Frage von Annette S. •

Frage an Katharina Binz von Annette S. bezüglich Jugend

Liebe Frau Binz, seit 1.11. ruht der Sport, insbesondere der Hallensport ist nach wie vor nicht möglich.
Die Kinder, die leistungsorientiert trainieren, es aufgrund sehr hoher Hürden nicht in einen Kader geschafft haben, ist es quasi inzwischen unmöglich, diesen massiven trainingsrückstand aufzuholen. Insbesondere im Schwimmsport umfasst der Kader lediglich 24 Kinder. Abgesehen davon ist der Sport ein wichtiger psychischer und physischer Ausgleich im Homeschooling, welches enormen Druck bei den Kindern auslöst. Warum denkt keiner an die Jugendlichen und Kinder? Selbst in den Sitzungen des Ältestenrat RLP kommen die Bedürfnisse der Kinder gar nicht vor. Sie sind nicht wirtschaftlich interessant? Sie sind keine Wähler? Mit freundlichen Grüßen Annette Schultetus

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Schultehus,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an meiner Arbeit. Das zurückliegende Jahr hat uns allen viel abverlangt, aber wie Sie richtigerweise schreiben, sind vor allem Kinder und Jugendliche übermäßig von den Corona-Maßnahmen betroffen. Als Mitglied des Ausschusses für Familien, Jugend und Kinder kann ich Ihnen versichern, dass der Ausschuss sich im zurückliegenden Jahr in jeder seiner Sitzungen mit den Auswirkungen der Krise auf Kinder und Jugendliche befasst hat und auf Verbesserungen hingewirkt hat. Nichtsdestotrotz war und bleibt die Situation eine schwierige, da die Pandemie noch nicht überstanden ist und die Notwendigkeit der Maßnahmen daher weiter besteht.
Mit der aktuellen, seit 8. März gültigen Corona-Verordnung ist im Bereich Sport gelockert worden:

* Im Amateur- und Freizeitsport ist kontaktfreies Training mit bis zu 10 Personen im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen zulässig. Dabei ist das Abstandsgebot zwingend einzuhalten. Zudem ist Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer erlaubt. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.

Mir ist bewusst, dass dies noch nicht den Hallensport betrifft. Ich werde Ihrer konkreten Frage, wann und unter welchen Bedingungen Schwimmsport wieder ermöglicht werden kann, noch einmal nachgehen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich auch weiterhin für die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen einsetzen werde.

Mit freundlichen Grüßen,
Katharina Binz