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Markus Grübel
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Frage von Hermann R. •

Frage an Markus Grübel von Hermann R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Grübel,

am 23.5. soll in letzter Lesung über den Entwurf zum §32 BDSG - das neue Beschäftigtendatenschutzgesetz - entschieden werden.

Ich halte diesen Entwurf für eine massive Einschränkung meiner Grundrechte. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung soll im Betrieb nicht gelten.

Unter anderem
• sollen verdachts- und anlassloses Massenscreenings möglich sein. Dies ist nach dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung rechtswidrig.
• ist eine Videoüberwachung ohne konkreten Anlass und ohne zeitliche Eingrenzung zulässig, sofern sie mit offen sichtbaren Kameras erfolgt. Auch heimliche Videoüberwachung ist nach wie vor möglich. Dies ist ein massiver Eingriff in mein Persönlichkeitsrecht.
• Nach EU-Recht darf sich jeder Arbeitnehmer bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde über Verstöße gegen das Datenschutzgesetz direkt beschweren. Dieser Entwurf sieht allerdings vor, dass zuerst der Arbeitgeber informiert werden muss. Dies kann je nach Art des Missstandes unzumutbar sein.

Die Neufassung des BDSG erschwert außerdem meine Arbeit als Betriebsrätin nach §87 des Betriebsverfassungsgesetzes massiv. Diese neuen Regelungen entsprechen nicht den durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte getroffenen Grundsätzen zum Einsatz technischer Anlagen.

Wie stehen Sie zu diesem Entwurf? Sind Ihnen die Einwendungen der Bundes- und Landesdatenschützer, Betriebsräte, Gewerkschaften bekannt?
Wie kann der Innen-Ausschuss ein Gesetz mit solch einer Tragweite für die Beschäftigten beurteilen? Inwieweit haben Arbeitgeberverbände in der Entstehungsphase an diesem Gesetz mitgewirkt?
Der vorliegende Entwurf ist zu Lasten der Beschäftigten und ihrer Interessen und kommt alleine den Arbeitgeberinteressen entgegen!

Ich fordere Sie deshalb auf, die sachgerechten Forderungen der Datenschützer und Arbeitnehmer-Interessenvertretungen aufzunehmen und gegen diesen Entwurf zu stimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Ruis

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ruis,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20. Mai 2011.

Ihre grundsätzliche Kritik an dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Beschäftigtendaten in Betrieben und Unternehmen teile ich nicht. Es gibt zweifellos an dem vorliegenden Gesetzentwurf an der ein oder anderen Stelle technischen Änderungsbedarf. Dennoch bin ich überzeugt, dass wir insgesamt mit dem Gesetzvorhaben einen wichtigen und vor allem richtigen Schritt gehen. Beschäftigtendaten sinnvoll zu schützen, haben sich schon viele Bundesregierungen vorgenommen. Entsprechende Maßnahmen setzte bislang jedoch keine Regierung um. Ich freue mich daher, dass wir mit unserem Koalitionspartner eine Einigung gefunden haben und nun ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringen.

Das geplante Gesetz zum Schutz der Beschäftigtendaten in Betrieben und Unternehmen wird ganz unmittelbar mehr als 40 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland betreffen. Jeder wird in dem Gesetzestext nachlesen können, welche personenbezogenen Daten der Arbeitgeber erheben, speichern und verarbeiten darf. Bereits in der vorliegenden Fassung stellt der Gesetzesentwurf eine Verbesserung und Ausweitung des Schutzes der Arbeitnehmerdaten dar. Wir sollten uns davor hüten, die Erhebung von Arbeitnehmerdaten durch einen Arbeitgeber automatisch als Eingriff zu verurteilen. Viele Daten werden zugunsten der Arbeitnehmer erhoben: Hierzu gehören beispielsweise Unternehmens- und Kapitalbeteiligungen, Bonus- und Rabattprogramme, gesundheitliche Vorsorgeprogramme und betriebliche Versicherungen.

Bereits im Koalitionsvertrag haben wir uns mit der FDP darauf verständigt, dass das Gesetz einen interessenausgleichenden Ansatz verfolgen muss und sich weitgehend an der bisherige Rechtsprechung orientieren soll. In dem vorliegenden Entwurf wird in einigen Bereichen sogar weit über die gegenwärtige Rechtsprechung hinaus gegangen. Hierzu gehört eindeutig das Verbot der Überwachung von Mitarbeitern durch versteckte Kameras. Diese sogenannte verdeckte Videoüberwachung ist nicht zuletzt auf Grund der vergangenen Datenschutzskandale im Gesetzesentwurf ausdrücklich verboten. Es ist meines Erachtens ein für den Schutz der legitimen Interessen der Beschäftigten zentraler Punkt und stellt eine deutliche Verbesserung der gegenwärtigen Rechtslage dar. Gerade die Botschaft dieses Gesetzesvorhabens lautet: „Kein Mitarbeiter muss Angst vor Bespitzelung haben!“

Zur Gewährleistung der Einheitlichkeit des Datenschutzrechts haben wir uns darauf geeinigt, den Beschäftigtendatenschutz im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) aufzunehmen. Es wäre nicht sinnvoll, den Datenschutz im Betrieb über mehrere Gesetze zu verstreuen. Dies hat praktische Vorteile für die Anwendung des Gesetzes durch die betrieblichen Datenschutzbeauftragten und für die Angestellten in den Unternehmen. Auch die Sachverständigen der Anhörung haben diese Entscheidung begrüßt. Da der Innenausschuss federführend für das Datenschutzrecht verantwortlich ist, wurde ihm auch das Beschäftigtendatenschutzrecht zugewiesen.

Bei den Beratungen zu dem Gesetz haben die beteiligten Bundestagsausschüsse viele Gespräche mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden geführt. Insbesondere die Forderungen des DGB wurden intensiv diskutiert. Bedauerlicherweise schien der DGB jedoch nicht an einem interessenausgleichenden, fairen Kompromiss interessiert zu sein.

Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Haltung nachvollziehbar erläutern konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Grübel MdB

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