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Matthias Hauer
CDU
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Frage von Chris M. •

Wer war Ende 2019 der entscheidende Wegbereiter für die oft kritisierte Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?

Sehr geehrter Herr Hauer,

mit §20 Abs.6 S.5 EStG wurde Ende 2019 eine Verlustverrechnungsbeschränkung auf Termingeschäfte eingeführt. Der Gesetzentwurf wurde am 11.12.19 vom Finanzausschuss eingebracht. Sie waren seinerzeit Aussschussmitglied:
dserver.bundestag.de/btd/19/158/1915876.pdf
www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse19/a07

Kürzlich griff die FAZ das Thema wieder auf:
www.faz.net/aktuell/finanzen/steuern-auf-termingeschaefte-laesst-expertinnen-an-kompetenz-der-politik-zweifeln-19579287.html
www.faz.net/aktuell/finanzen/kommentar-binding-steuer-unmoralische-gesetzgebung-19579285.html

Vom Autor wird unterstellt, dass Lothar Binding der entscheidende Wegbereiter oder "Erfinder" der Regelung ist. Sein Name steht tatsächlich auf Seite5 der obigen Beschlussempfehlung. Und er verteidigte die Regelung u.a. auf abgeordnetenwatch vehement.

Können Sie bestätigen, dass Herr Binding tatsächlich der Wegbereiter des §20 Abs.6 S.5 EStG war? Können Sie weitere Details nennen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

 

vielen Dank für Ihre Frage zur Verlustverrechnung bei Termingeschäften, die nach zähen Verhandlungen mit unserem damaligen Koalitionspartner SPD mit dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen auf 10.000 Euro jährlich beschränkt wurde. Die SPD wollte im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 sogar eine komplette Nichtberücksichtigung dieser Verluste durchsetzen. Das konnten wir als CDU/CSU jedoch verhindern. 

 

Mit dem gefundenen Kompromiss, dass die Verluste zwar anerkannt werden, aber nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro, wollten wir zumindest die Kleinanleger davor schützen, einen Totalverlust durch beispielsweise einen Forderungsausfall nicht geltend machen zu können. Die Unionsfraktion spricht sich grundsätzlich jedoch gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten aus und hat in den damaligen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner auch entsprechend argumentiert. 

 

Wir halten eine vollständige Gleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten für sachgerecht. Allerdings mussten wir mit dem Koalitionspartner einen Kompromiss finden, dem lange Verhandlungen vorausgegangen waren. In Anbetracht der rigorosen Haltung der SPD wären zum damaligen Zeitpunkt andernfalls in unverantwortlicher Weise alle weiteren wichtigen Steuergesetze blockiert worden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Matthias Hauer

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