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Maximilian Deisenhofer
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Frage von Herbert T. •

Zu welchem Ergebnis sind Sie in Ihrer Stellungnahme zu meiner Petition " Förderung des Sports soll zu Pflichtaufgabe der Kommune werden" gekopmmen?

Ich hatte im Oktober eine Petition eingereicht, dass Förderung des Sports zur Pflichtaufgabe der Kommune wird und nicht länger mehr eine freiwillige Leistung bleibt. Volkshochschulen bieten auch Sportkurse an und zählen zur Pflichtaufgabe einer Kommune. Sport trägt neben anderen wichtigen Aufgaben uch zur Bildung bei. Also sollten beide gleich behandelt werden.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr T.

 

mit Ihrer Petition vertreten Sie ein Anliegen, das bei mir durchaus auf Sympathie stößt. Sie wünschen sich eine leistungsfähige Sportinfrastruktur in Bayern und bessere Möglichkeiten für Vereine, Übungsleiterinnen und Übungsleiter auskömmlich auszustatten. Bislang zählen lediglich wesentliche Bereiche der Daseinsvorsorge wie z.B. die Trinkwasserversorgung oder die Abwasserbeseitigung zu den Pflichtaufgaben einer Kommune. Das Schaffen und Erhalten öffentlicher Einrichtungen für den Breitensport findet sich gegenwärtig unter den Soll-Bestimmungen - im Rahmen der Grenzen der Leistungsfähigkeit der Gemeinden - unter Absatz 1 von Art. 57 Aufgaben des eigenen Wirkungskreises. Prinzipiell hat sich diese Soll-Regelung auch bewährt, weil sie den Kommunen Spielraum lässt, auf die Bedürfnisse vor Ort passgenau zu reagieren. In meiner Stellungnahme vom 31. Januar habe ich dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport daher geraten, Ihre Eingabe der Staatsregierung zu überweisen (siehe auch Geschäftsordnung des Bayerischen Landtags §80.3). Bedauerlicherweise sind die Kolleginnen und Kolleginnen meiner Empfehlung mehrheitlich nicht gefolgt und haben Ihre Petition aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt erklärt. Wir bleiben aber dran. Schließlich wird eine Verfassungsänderung, wie sie die Verankerung einer kommunalen Pflichtaufgabe erfordern würde, üblicherweise nicht über eine Petition herbeigeführt.

 

Herzliche Grüße,

 

Max Deisenhofer

 

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