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Frage von Ralf S. •

Frage an Oliver Jörg von Ralf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Jörg,

2006 wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes gegründet, der neue Würzburger Oberbürgermeister Rostenthal hat diese auch für die Stadt Würzburg angekündigt. Ist es nicht endlich an der Zeit, auch auf bayerischer Landesebene eine solche Anlaufstelle für Diskriminerungsopfer, Informationssuchende und Prävention zu schaffen? Die nicht schier endenden Anfragen auf Bundesebene bekräftigen mich in dieser Forderung. Ich bin mir sicher, auch in Bayern gibt es auch in Zeiten des AGG tagtäglich Diskriminerungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Alters, der Religion oder Weltanschauung oder einer Behinderung.

Das AGG ist natürlich vorrangig auf europäischer bzw. Bundesebene verortet. Dennoch haben auch die Länder hier ihre Zuständigkeiten, ihre Spielräume und befinden sich somit in der Pflicht, durch entsprechende Gesetze entschieden gegen Diskriminierungen jeglicher Art vorzugehen. Für mich ist es längst geboten, dass unsere Bundesregierung ihre Obstruktionspolitik gegen die
Fortentwicklung und Harmonisierung des europäischen Antidiskriminierungsrechts aufgibt. Über den Bundesrat haben die Länder entsprechenden Einfluss. Die Länder müssen hier voran gehen und die Weichen stellen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ralf Sauer

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Antwort von
CSU

Sehr geerhter Herr Sauer,

ich danke herzlich für Ihre Anfrage.

Als Rechtsanwalt ist mir die Problematik, der Diskriminerung von Menschen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Alters, der Religion oder Weltanschauung oder einer Behinderung vertraut, da ich auch insoweit schon Diskriminierten zur Seite stand. Ganz offensichtlich besteht nach wie vor ein Aufklärungs- und Beratungsdefizit, was Diskriminierungen i.S.d. AGG sind. Auch die Rechtssprechung steht hinsichtlich des Umfangs der aus dem AGG abzuleitenen Ansprüche noch am Anfang. Daher ist sowohl zur Vermeidung von Diskriminierungen und zur Schärfung des öffentlichen Bewußtseins, wo die Diskriminierung i.S.d. Gesetzes beginnt, aber letztlich auch zur Hilfe für Diskriminierte Aufklärung erforderlich. Es bleibt daher nun abzuwarten, ob die Problematik mit den entstehenden kommunalen, wie auch privaten Angebote bereits ausreichend Rechnung getragen werden kann, oder ob zur Komplettierung auch eine Bayerische Antidiskriminierungsstelle geboten ist. Dass hier zunächst kommunale Angebote geschaffen werden, gebietet die örtliche Nähe und entspricht dem Subsidiaritätsprinzip.

Die Entwicklung werde ich in den kommenen Monaten gespannt verfolgen.

Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Diskussion zur Verfügung und verbleibe einstweilen mit freundlichen Grüßen

Oliver Jörg