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Patrick Schnieder
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Frage von Philipp U. •

Frage an Patrick Schnieder von Philipp U. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Guten Tag Herr Schnieder,
gerade schaue ich die Debatte zu Transparenz und Lobbyismus von vor ein paar Tagen.
Trotz vieler gegensätzlicher Ansichten fand ich ihre Rede sehr vernünftig und reich an Argumenten.

Ich habe dennoch eine Frage. Sie sagten dass sie dagegen wären generell Nebentätigkeiten der Abgeordneten zu verbieten, da viele eigene Gewerbe haben die sie für 4 Jahre Bundestag nicht aufs Spiel setzen wollen.
Soweit stimme ich ihnen zu. Meine Frage ist ob sie es für möglich erachten wenn man Nebentätigkeiten in ihrer Art unterscheiden würde?
Eine eigene Anwaltskanzlei, die Imkerei oder den Friseursalon den der Abgeordnete schon vor der Einberufung geführt hat würde keiner einem MdB absprechen und sind das eine. Die sich neu öffnenden Türen für Vorstands-, Berater- oder Aufsichtsratsposten, "geschenkte" Aktienoptionen, Reisen und Unterbringung auf Kosten von Lobbyisten, Unternehmern oder anderen Gönnern ist das andere.

Man könnte hier doch eine klare und sehr harte Grenze einziehen was legitim und was illegal ist. Immerhin dient die Abgeordnetendiät die wir als Steuerzahler in immenser Höhe an sie zahlen genau dazu, dem Abgeordneten durch Verdienstausfall sämtliche Aufwendungen zu entschädigen. BTW könnte man dann auch über empfindliche Gefängnisstrafen bei Verstößen reden wenn die Grenzen nicht so schwammig wie jetzt sondern Glasklar gezogen sind.

Bleiben sie gesund und einen schönen Tag noch.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr U.,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch und die damit verbundene Anregung.

Wie Sie vielleicht schon den Medien entnommen haben, hat der Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der vergangenen Woche in Reaktion auf die jetzt bekannt gewordenen Missbrauchsfälle, die ich zutiefst verurteile, eine umfassende Transparenzoffensive mit insgesamt zehn Maßnahmen beschlossen. Unter anderem wollen wir Abgeordneten künftig die entgeltliche Lobbytätigkeit für Dritte gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung gesetzlich verbieten. Verstöße sollen mit einem hohen Ordnungsgeld bestraft werden. Zudem sollen die Gewinne, die Abgeordnete durch solche verbotenen Tätigkeiten erzielen, eingezogen werden können. Des Weiteren wollen wir regeln, dass auch Aktienoptionen, die ein Abgeordneter als Gegenleistung für eine Nebentätigkeit erhält, sowie Einkünfte aus anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen angezeigt und veröffentlicht werden müssen.

Wir beraten derzeit mit unserem Koalitionspartner einen Gesetzentwurf, mit dem das Abgeordnetengesetz entsprechend angepasst werden soll. Ich bin überzeugt, dass es uns damit gelingen wird, im Bereich der Nebentätigkeiten deutlich mehr Transparenz herzustellen und Verhaltensweisen, wie wir sie jetzt bei einigen Kollegen leider beobachten mussten, in Zukunft weitestgehend zu unterbinden. Unser Ziel ist es, die dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen so schnell wie möglich umzusetzen.

Ich hoffe, dass diese Vorschläge auch in Ihrem Sinne sind, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Patrick Schnieder

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