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Frage von Jonathan W. •

Frage an Peter Tauber von Jonathan W. bezüglich Gesundheit

Die Tabakprodukt-Verordnung schreibt u.a. folgenden Warnhinweis für Zigarettenpackungen vor: „Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu“.

Sollte es nach Ihrer Auffassung der Entscheidung des Rauchers überlassen bleiben, ob er den Menschen in seiner Umgebung schweren Schaden zufügen möchte? Oder sollte das gesetzlich verboten werden?

Nach einer WHO-Studie töten Raucher weltweit rund 600.000 Menschen pro Jahr, indem sie diese zum Passivrauchen zwingen. ( http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/43688/WHO-Studie-Jaehrlich-600-000-Tote-durch-Passivrauchen ) Sehen Sie es als Ihre moralische Pflicht an, diesem Töten entgegenzuwirken?

Werden Sie sich für ein gesetzliches Rauchverbot einsetzen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Williams,

vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.

Ich persönlich bin Nichtraucher und kann Ihre Bedenken verstehen.

Für die CDU steht der Schutz der Allgemeinheit vor Belastung des Tabakrauchs bzw. der Auswirkung von Rauchwaren im Vordergrund. Kaum ein anderes Produkt ist neben dem Sucht- und Krankheitspotenzial beim unmittelbaren Gebrauch/Konsum derart in der Lage auch Unbeteiligte nachhaltig in Mitleidenschaft zu ziehen. Wir stehen daher zu einem hohen Schutzniveau vor Belastungen des Tabakrauchs, insbesondere in geschlossenen Räumen und gerade wenn diese öffentlich zugänglich sind. Gleichzeitig sehen wir es als richtig und verfassungsrechtlich geboten an, dass die Länder über die konkrete Ausgestaltung – gerade im Bereich der Gastronomie - selbst entscheiden können. In Bayern fußt das geltende Rauchverbot beispielsweise auf dem Volksentscheid aus dem Jahr 2010, in dem sich eine klare Mehrheit für die jetzt geltende strenge Regelung ausgesprochen hat.

Aufgrund des Sucht- und Krankheitspotenzials und der Belastung Unbeteiligter gerade in geschlossen Räumen ist die Möglichkeit der Werbung für Rauchwaren gänzlich untersagt bzw. stark eingeschränkt. Betroffen sind vor allem elektronische sowie gedruckte Medien und grenzüberschreitende Großereignisse. Diese strengen Einschränkungen wollen wir beibehalten und somit die Möglichkeiten der Hersteller bzw. Vertreibenden, Werbekampagnen durchzuführen, weiterhin eng begrenzen. Darüber hinaus muss Europäisches Recht, wenn es gültig und bindend ist, auch umgesetzt werden. Bei der Beschränkung der Tabakwerbung ist zwischen Gesundheitsschutz und Schutz geistigen Eigentums in Form von Markenrecht abzuwägen. Gleichzeitig ist zu beachten, dass es sich bei Zigaretten zumeist um in der Europäischen Union legal hergestellte Produkte handelt.

CDU und CSU sind der Auffassung, dass auf die Gefahren des Tabakkonsums in all seinen Darreichungsformen nachhaltig hinzuweisen ist. Hierbei können auch bildliche Darstellungen hilfreich sein. Zudem muss darauf geachtet werden, dass der Sachzusammenhang stimmt. Beispielsweise ist kaum vermittelbar, dass Kau- oder Schnupftabak Lungenkrebserkrankungen hervorrufe. Nicht zuletzt sind die Risiken des Tabakkonsums in der Bevölkerung weitgehend bekannt, so dass die reine Vergrößerung der Warnhinweise für eine spürbare Minderung des Tabakkonsums nicht entscheidend sein wird. Es sollte zudem sichergestellt sein, dass nicht zuletzt im Sinne des Markenrechts die unterschiedlichen Anbieter erkennbar bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Peter Tauber