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Reimer Böge
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Frage von Kestin M. •

Frage an Reimer Böge von Kestin M. bezüglich Recht

Hallo Herr Böge,

ich habe bestürzt von der geplanten Beschränkung der Panoramafreiheit Kenntnis genommen. Wie kann das sein? Wir leben in einem Land, das mit Stolz auf eine demokratische Entwicklung blicken kann. Dazu gehört aber auch, dass gewisse Bereiche öffentlich zugänglich sind. Und es sollte nicht nur selbstverständlich sein, private Bereich des Einzelnen zu schützen, sondern genauso das Recht, bestimmte Dinge für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dazu zählen für mich ganz selbstverständlich die "Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an öffentlichen Orten platziert sind". Was soll durch dieses Verbot erreicht werden? Hier wird ja niemand durch die Einschränkung der Panoramafreiheit geschützt...

Ich hoffe, Sie sehen das genauso und verhindern diese unselige Änderung.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Email zum Thema Panoramafreiheit. Zurzeit erreichen mich viele E-Mails zu diesem Thema. Darüber freue ich mich, denn so habe ich auch Gelegenheit, auf die dargelegten Sorgen einzugehen und einige Punkte klarzustellen.

Mit der Plenarabstimmung am 9. Juli wird keine Europäische Urheberrechtsreform beschlossen. Es handelt sich lediglich um einen nicht-legislativen Initiativbericht zur Implementierung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. Mit diesem Bericht gibt das Europäische Parlament Empfehlungen an die Europäische Kommission, an welchen Stellen im Bereich des Urheberrechts in der Europäischen Union nachjustiert werden könnte, um Verwerfungen auf dem europäischen Binnenmarkt zu vermeiden. Die finale Ausformulierung eines Gesetzesentwurfs liegt in der Kompetenz der EU-Kommission. Die Kommission wird nach aktuellem Stand voraussichtlich im Oktober 2015 ihren Vorschlag für eine Richtlinie zur Neuregelung des Urheberrechts vorlegen.

Meiner Fraktion (EVP) im Europäischen Parlament ist es ein wichtiges Anliegen, die Rechte von Urhebern, Künstlern, Autoren und Verwertern zu stärken, insbesondere im digitalen Zeitalter. Darunter fällt auch die Empfehlung, Künstler von Werken im öffentlichen Raum vor der kommerziellen Nutzung ihrer Werke ohne vorherige Einwilligung zu schützen.
Im Bereich der Panoramafreiheit gibt es derzeit aber massive Unterschiede in den einzelnen nationalen Gesetzgebungen. Die Beschränkung der in manchen Mitgliedsländern geltenden Panoramafreiheit auf den nicht-kommerziellen Gebrauch von Fotos, Videos und Bildern von Werken, die sich dauerhaft im öffentlichen Raum befinden, soll daher einen europäischen Lösungsansatz für diese Unterschiede bieten.

Diese gefundene Lösung geht aus deutscher Sicht zwar zu weit, ein von unserer Seite bevorzugter, weniger restriktiver Vorschlag ließ sich aber bislang bei den Mehrheitsverhältnissen im Rechtsausschuss nicht durchsetzen. Im Plenum werden wir daher erneut Änderungsanträge einbringen.

Der nun abgestimmte Änderungsantrag verpflichtet aber Sie keineswegs, Rechteinhaber eines Werks im öffentlichen Raum um Erlaubnis zu bitten, wenn Sie das Bild nicht kommerziell nutzen wollen.

Darüber hinaus bleibt auch zu beachten, dass sowohl der Begriff "dauerhaft", als auch der Begriff "physische öffentliche Orte" in einem endgültigen Gesetzesvorschlag näher definiert werden müssten. Eine noch weitergehende Differenzierung der Regelungen zur Panoramafreiheit ist hier ganz klar wünschenswert. Eine bessere Definition konnte bislang jedoch nicht erreicht werden. Dies wird eine Aufgabe für die Zukunft sein, wenn ein rechtlich verbindlicher Gesetzesvorschlag von der Kommission veröffentlicht wird. Meine Kollegen der EVP-Fraktion und ich werden uns dafür einsetzen, hier eine ausbalanciertere Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen
Reimer Böge