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Robert Habeck
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Marko N. •

Sehr geehrter Herr habeck,Frage ;Wehr kontrolliert das eigendlich mit ,dem Heizungsgesetz,mit dem heizungspreisdeckelung der Mieter/innen?

Das Vermieter/innen nicht so viele Heizungskosten auf Mieter/innen ,mit einem geringfühgigen Einkommen umlegen.Und das den Mieter/innen somit hohe Mietkosten u.nachzahlungen entstehen u.diese somit wohnungslos werden.Konnen Mieter/innen mit einem geringfühgigen Einkommen,(Geringverdiener,Studenten,Familien mit Kindern,Rentner/innen),durch das Heizungsgesetz Wohngeld beantragen?Und was verbraucht eine Wärmepumpe monatlich ,ca.an Stromkosten?Und bekommen Vermieter/innen Fördermittel für Wärmepumpen?Und wenn Vermieter/innen Fördermittel für Wärmepumpen herhalten sollten ,dürfen sie dann diese Kosten der Wärmepumpen nochmals auf Mieter/innen umlegen?Und wie werden die Kosten nach dem Heizungsgesetz für Mieter/innen abgerechnet?Denn ich habe an jeden Heizkorper ein Mess Gerät ,(Zweck Heizkostenverbrauch)Bitte sie höflich um eine Mitteilung.Vielen Dank!

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