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Roderich Kiesewetter
CDU
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Frage von Irene L. •

Frage an Roderich Kiesewetter von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wir haben eine transatlantische Wertegemeinschaft. Vermutlich haben unsere Jugendlichen nicht aus der deutschen Geschichte, sondern aus AMERIKANISCHEN Spielfilmen gelernt, dass man Freiheit+Recht unserer Verfassungen mutig verteidigen muss gegen Machtmissbrauch. Und Sie haben in den letzten Harry-Potter-Bänden der BRITIN J.K. Rowling gelesen, wie man Widerstand leistet gegen aufkommende totalitäre Überwachung, und dass man politische Fehlentscheidungen nur sichtbar = korrigierbar machen kann, solange die freie Presse nicht gleichgeschaltet wird, und zu lügen beginnt. Unsere VERFASSUNGEN sind die Grundlage der transatlantischen Wertegemeinschaft. Für ein Bündnis zwischen politischen Fehlentscheidern, die unsere Verfassungen brechen, gibt es dagegen keine Toleranz (Guantanamo, Drohnenmorde, CIA-Folter, lebenslange Haft gegen Manning, Überwachung/Manipulation/Mobbing durch den GCHQ, Journalisten-Haft und Server-Zerstörung gegen ‚the guardian‘, Zeugenschutz-Verweigerung durch deutsche Parlamentarier, … wo soll das hinführen ? )
Unsere Kontrollgremien haben seit „nine-eleven“ den Machtmissbrauch der Geheimdienste NICHT aufgedeckt!
Ich habe nicht vor, untätig dem Verfall unseres Grundgesetzes zuzuschauen, bis eines Tages Hr. Gauck eine Rede über Zivilcourage am Grab des vom CIA ermordeten Edward Snowden halten wird:
Sie müssen ihm Schutz anbieten (dass Sie es rechtlich können, weiß ich von Heribert Prantl, dass es von der transatlantischen Wertegemeinschaft gewünscht wird, weiß ich von Glenn Greenwald – versuchen Sie erst gar nicht, mich anzulügen. Ob uns Edward Snowden genügend Schutz-Qualifikation zutraut, ist SEINE nicht unsere Entscheidung) :
was also paralysiert Sie, was lähmt Sie derartig?
Warum hat Edward Snowden nicht längst das Angebot,
geschützt in Freiheit in Berlin zu leben ?
Warum verteidigen Sie die Artikel 5, 10, 13, 20 unseres Grundgesetzes nicht ?
Warum hat Artikel 16A unseres Grundgesetzes nicht einmal die Chance wirken zu können ?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Latz,

schon Ende 2013 hat die deutsche Bundesregierung geprüft ob Voraussetzungen für eine Aufnahme von Snowden in Deutschland vorliegen, diese wurden - auch unter Berücksichtigung des Artikels 16a des Grundgesetzes - widerlegt. Aus den zu dieser Entscheidung führenden Gründe, spreche auch ich mich ausdrücklich gegen einen Aufenthalt von Herrn Snowden in Deutschland aus.

Des Weiteren wurde durch ein Gespräch mit Edward Snowdens deutschem Anwalt, Herrn Kaleck, deutlich, dass auch für Herrn Snowden selbst, nur dann eine Befragung in Russland oder Deutschland in Frage kommt, wenn ihm sicheres Geleit gewährleistet wird. Das können wir derzeit nicht 100% sicherstellen. Laut Herrn Kaleck, wird Edward Snowden nichts unternehmen, was ein mögliches Leben in Freiheit in seiner Heimat USA weiter einschränkt. Er wird also weder in Russland noch in Deutschland umfassend aussagen. Um dies festzustellen, muss Snowden dennoch "baldmöglichst" aufgesucht und angehört werden. Ein möglicher Weg für die erste Vernehmung ist eine Videobefragung - wie sie etwa auch in der parlamentarischen Versammlung des Europarates stattgefunden hat.

Die Wahrung deutscher außen- und sicherheitspolitischer Interessen, sowie die Sicherheit Herrn Snwodens sind zwei wichtige Aspekte, die durch einen Aufenthalt in Deutschland gefährdet würden.

Mit freundlichen Grüßen
Roderich Kiesewetter

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