Rudolf Schützinger
NPD
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Frage von Jürgen V. •

Frage an Rudolf Schützinger von Jürgen V. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schützinger,

ich hätte bzgl. dem bereits verabschiedeten ZugErschwG einige Fragen:

1. Wie hätten Sie abgestimmt, wenn Sie als Abgeordneter über den verabschiedeten Gesetzentwurf zum ZugErschG mit abstimmen hätten können?
2. Halten Sie ein Stopp-Schild für nützlich um den Missbrauch von Kindern zu verhindern?
Was sagen sie zu der Aussage zahlreicher Experten, dass das Stopp-Schild sogar von Laien innerhalb weniger Sekunden umgangen werden kann und, dass damit sogar Täter geschützt werden? Falls sie nicht der Meinung sind, das Stopp-Schild sei in der Praxis wirkungslos, inwieweit haben Sie einen informationstechnischen Hintergrund, dies besser als die erwähnten Experten beurteilen zu können?
3. Glauben bzw. befürworten Sie, dass diese Zensureinrichtung in naher Zukunft auch für andere Seiten(rechtsextreme Inhalte, "Killerspiele", Gewaltdarstellung) usw. genutzt werden wird?
4. Sehen Sie in dem verabschiedeten Gesetz einen Verstoß gegen Absatz 5 Artikel 1? Ich zitiere: "Eine Zensur findet nicht statt."
5.Glauben sie nicht, dass dieses Gesetz die Gewaltenteilung, die in Art. 20 des Grundgesetzes festgeschrieben ist, aufhebt, da keinerlei Kontrollmöglichkeit über das BKA besteht?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Vejmelka

Antwort von
NPD

Sehr geehrter Herr Vejmelka,

ich hätte gegen diesen Gesetzesentwurf gestimmt da er, wie es schon der Name sagt, nur eine evtl. Erschwerung zum Zugang zu kinderpornographischen Seiten bewirkt. Und diese Erschwerung kann anscheinend auch noch recht einfach Umgangen werden. Jedoch fehlt mir zur Beurteilung über das Umgehen dieses Stopp-Schildes der informationstechnische Hintergrund.

Es muß vielmehr eine konsequente Verfolgung von Kinderschändern, Inhaber von Kinderpornographieseiten und deren Nutzern solcher Seiten geben. Es muß alles dafür getan werden das nicht noch mehr Kinder Opfer dieser Verbrecher werden. Da reicht so ein halbherziger Entwurf, der sich eher zur Zensur für das etablierte Parteienkartell unliebsamer Seiten eignet, nicht aus!

Die Befürchtung ist berechtigt das dieser Gesetzesentwurf mißbraucht wird um politisch unkorrekte Seiten zu sperren. Oder sogenannte "Killerspiele-Seiten", so als wäre jeder Nutzer solcher Seiten ein Amok-Läufer. Es wäre natürlich ein Verstoß gegen das Grundgesetz wenn solche Seiten indiziert werden würden. Auch aus diesen Gründen hätte dieses Gesetz nicht meine Zustimmung gefunden.

Mit freundlichen Grüßen

Rudolf Schützinger