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Sabine Hartmann-Müller
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Frage von Günther K. •

in Baden-Württemberg muß für Heizöl für neuere Heizungsanlagen nach dem EWärmeG BW Heizöl Bio 10 gekauft werden (...). Warum wird diese zusätzliche Belastung nicht zumindest vorläufig ausgesetzt?

Sehr geehrte Frau Hartmann-Müller,
in Baden-Württemberg muß für Heizöl für neuere Heizungsanlagen nach dem EWärmeG BW Heizöl Bio 10 gekauft werden, obwohl die Brenner mit neuester Technologie ausgestattet sind.
Dies macht eine Mehrbelastung bei 1.500 Liter von ca. 350 Euro gegenüber Heizöl Eco Max aus, was für Rentner bei der jetzigen hohen Inflation eine grosse zusätzliche finanzielle Belastung ausmacht. Warum wird diese zusätzliche Belastung nicht zumindest vorläufig ausgesetzt, zumal die Energiepauschale für Rentner nicht ausbezahlt wird.
Mit freundlichen Grüssen
Günther K.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für die Zusendung Ihrer Bürgeranfrage.

Der Vorteil von Heizöl Bio 10 liegt auf der Hand: Es trägt dazu bei, den Bedarf an fossiler Energie zu reduzieren, die Treibhausgasemissionen zu senken und insgesamt Ressourcen zu schonen. Mit Blick auf die derzeit hohen Belastungen der Bürgerinnen und Bürger kann ich Ihren Einwand aber durchaus nachvollziehen. Im Sinne weiterer Entlastungen stehe ich einer zeitlich begrenzte Aussetzung grundsätzlich offen gegenüber. Gleichwohl sehe ich (insb. mit Blick auf unseren Koalitionspartner) derzeit keine politische Mehrheit für eine Novelle des EWärmeG BW.

PS: Bei künftigen Bürgeranfragen können Sie sich auch gerne direkt an mich wenden (sabine.hartmann-müller@cdu.landtag-bw.de).

 

Freundliche Grüße

Sabine Hartmann-Müller MdL

Ihre Landtagsabgeordnete für den Hochrhein

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