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Frage von Birgit E. •

Frage an Sonja Steffen von Birgit E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Steffen,

werden Sie gegen eine Grundgesetzänderung zugunsten der Autobahnprivatisierung stimmen?

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Entner
Rügen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Entner,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de. In diesen Tagen haben mich zahlreiche Anfragen zu dem Thema „Autobahnprivatisierung“ erreicht.

Ich habe als Haushälterin und Kollegin der zuständigen SPD-Berichterstatterin Bettina Hagedorn unmittelbar an dem Thema mitgewirkt. Es lautet allerdings nicht „Autobahnprivatisierung“, sondern Reform des Bund-Länder-Finanzausgleichs und ist daher nicht auf das Thema Verkehrsinfrastrukturgesellschaften zu reduzieren.

Wie Sie wissen, wollten alle 16 Länder eine Neugestaltung der Mittelverteilung und eine Unterstützung des Bundes. Im Gegenzug will der Bund – völlig zu Recht – auch ein stärkeres Gestaltungsrecht. Dazu gehört auch die Infrastrukturgesellschaft, die nicht nur für mehr Einfluss des Bundes, sondern auch für eine Verbesserung der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur sorgen soll.

Der Deutsche Bundestag hat hier nicht im Eilverfahren entschieden, sondern ganz im Gegenteil das große Paket aufgeschnürt und sich alle Details noch einmal genau angeschaut. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens wurden sechs mehrstündige Anhörungen mit Dutzenden Sachverständigen unter der Federführung des Haushaltsausschusses durchgeführt. Im Mai haben wir das Thema noch einmal von der Tagesordnung genommen, um letzte Details zu klären.

Die SPD hat sich mit ihren Forderungen durchgesetzt und eine doppelte Privatisierungsschranke eingebaut: Im Grundgesetz (GG) selbst wird in Artikel 90 geregelt, dass nicht nur die Bundesfernstraßen selbst im unveräußerlichen, 100 % Eigentum des Bundes stehen, sondern auch die Infrastrukturgesellschaft, die für deren Planung, Bau und Betrieb zuständig sein wird. In Art. 90 Abs. 1 GG heißt es: „Der Bund bleibt Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich.“

Darüber hinaus wird in Artikel 90 Absatz 2 des Grundgesetzes eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und deren Tochtergesellschaften ausgeschlossen. Damit ist klar: die Gesellschaft bleibt zu 100 Prozent staatlich, null Prozent privat.

Für Teilstrecken, sogenannte Teilnetz-ÖPPs, haben wir im parlamentarischen Verfahren in Art. 90 Abs. 2 GG den Satz eingefügt: „Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen.“ Einfachgesetzlich wird geregelt, dass Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) nur auf der Ebene von Einzelprojekten bis maximal 100 Kilometer Länge erfolgen, die nicht räumlich miteinander verbunden sein dürfen.

Mit den Grundgesetz-Änderungen werden keine Türen für eine Privatisierung geöffnet, sondern Türen, die bislang offen standen, werden geschlossen. Das bestätigt auch der Bundesrechnungshof, der das Gesetzgebungsverfahren mit mehreren Berichten (aktuell vom 24. Mai 2017) begleitet hat.

Noch einige Punkte, die in diesem Zusammenhang sehr wichtig sind:
• Die Gesellschaft wird nicht kreditfähig. Damit ist die Gefahr einer Aufnahme von privatem Kapital zu hohen Zinsen gebannt.
• Eine Übertragung von Altschulden auf die Gesellschaft wird ausgeschlossen.
• Das wirtschaftliche Eigentum an den Bundesautobahnen und Bundesstraßen geht nicht an die Gesellschaft über, sondern bleibt beim Bund.
• Mautgläubiger der LKW-Maut und der PKW-Maut bleibt der Bund. Die Gesellschaft darf das Mautaufkommen nicht direkt vereinnahmen.
• Die neue Gesellschaft wird als GmbH errichtet und damit als juristische Person des privaten Rechts. Privatrechtlich heißt nicht Privatisierung. Deutschland organisiert zum Beispiel einen Großteil seiner internationalen Entwicklungszusammenarbeit über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), die ebenfalls eine GmbH ist.

Darüber hinaus haben die Sozialdemokraten Veränderungen durchgesetzt, die vor allem im Interesse der Tausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegen, die heute in den Straßenbauverwaltungen der Länder arbeiten und die zum Bund wechseln sollen. Die neue Gesellschaft wird tarifgebunden sein, und die Überleitung soll im Rahmen eines Überleitungstarifvertrags erfolgen. Die Gewerkschaft ver.di hat die jetzige Regelung ausdrücklich begrüßt.

Mit dem Paket wurde noch eine Reihe anderer Maßnahmen umgesetzt. Ich freue mich insbesondere über die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Künftig wird nicht nur bis zum 12. Geburtstag des Kindes gezahlt, sondern bis zum 18. Geburtstag und die Befristung entfällt komplett.
Auch konnte eine Lockerung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich durchgesetzt wurde. Dies ermöglicht es dem Bund, Geld für Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung zu stellen, um beispielsweise Schulgebäude zu sanieren und zu modernisieren. 3,5 Mrd. Euro stehen dafür zur Verfügung. Das Geld geht vom Bund über die Länder an die Kommunen, die dann vor Ort entscheiden, wie es investiert wird.

Aus den genannten Gründen habe ich dem Gesetzespaket heute Morgen zugestimmt.

Herzliche Grüße
Sonja Steffen