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Sven Lehmann
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Frage von Alex M. •

"Kleine Lösung" Vornamensänderung nach altem TSG: Handhabung nach SBGG bei Reisepass-Verlängerung

Sehr geehrter Herr Lehmann,

ist es aufgrund des SBGG nun verpflichtend, dass Personen, die seinerzeit nach dem alten TSG nur die "kleine Lösung" bzgl. ihres Vornames gewählt oder gewährt bekommen haben und die damit zufrieden sind (wahrscheinlich eher eine Minderheit), bei einer anstehenden Verlängerung ihres Reisepasses künftig entweder ihren Vornamen oder ihren Personenstand zwingend zu ändern haben?

Viele Grüsse,
Alex M.

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Antwort von
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Guten Tag Alex M., 

Mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) beenden wir staatliche Bevormundung und Fremdbestimmung. Menschen können nun ihren bei der Geburt zugeordneten Geschlechtseintrag korrigieren und ihren Vornamen unbürokratisch durch eine Erklärung bei einem Standesamt ändern. Das bedeutet mehr persönliche Freiheit für die Personen und ein Ende der bisher geltenden entwürdigenden, langwierigen und kostenintensiven Praxis. Die Entscheidung über das eigene Leben geben wir dahin, wo sie hingehört: In die Hände der jeweiligen Personen. Eine verpflichtende Veränderung hingegen widerspräche dem Ziel des SBGG und ist nicht im Gesetz vorgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

Sven Lehmann

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