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Thomas Röwekamp
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Frage von Elmar H. •

Können Sie das AfD-Verbotsfahren bzgl. der Einleitung des Verfahrens initiieren und ggf. unterstützen?

mit Zustimmungswerte von 22 %. Diese Erfahrung sollte Anlass für uns sein, Parteien mit der Absicht, die Verfassung auszuhebeln und Menschenrechte auszuhebeln, zu verbieten. Wir sollten anfangen, juristisch abgesicherte Anklagepunkte zu sammeln. Eine Person mit einer Kompetenz, über welche Sie verfügen, verdient meine Unterstützung hierzu.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

nicht zuletzt die Berichterstattung über Geheimtreffen der letzten Tage bestätigen, dass von der AfD eine Gefährdung für unsere Demokratie und unseren Rechtstaat ausgeht.

Daher bin ich dafür, die Erfolgsaussichten eines AfD-Verbotsverfahrens zu prüfen und täglich neu zu bewerten. Dabei wissen wir aus den gescheiterten NPD-Verbotsverfahren, dass die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an ein solches Verbot hoch sind. Die in den beiden Verfahren ausschlaggebenden Versagungsgründe sind auf die AfD zumindest nicht übertragbar. 

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 08.03.2022 hat zwar auf anderer rechtlicher Grundlage, aber dennoch überzeugend, die ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD festgestellt. Ich bin daher gespannt, ob das Oberverwaltungsgericht Köln diese Feststellungen bestätigt. Aus dem Urteil werden sich die entscheidenden Anhaltspunkte für den Erfolg eines Verbotsverfahrens ergeben.

Daneben müssen wir die AfD unabhängig von einem Verbotsverfahren jede Sekunde auch politisch bekämpfen und gerade in Anbetracht der bevorstehenden Wahlen auf die Gefahren hinweisen, die von dieser rechtsextremen Partei und ihren Repräsentanten wie dem Faschisten Höcke ausgehen.

Mit freundlichen Grüßen

 

Thomas Röwekamp

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