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Tobias Eckert
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Frage von Klaus U. •

Frage an Tobias Eckert von Klaus U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Schwerbehinderte erhalten Vergünstigung in der Kfz-Steuer.
Bisher war dies kein Problem, Vorlage und Eintragung beim Finanzamt.
Neuerdings wird verlangt, dass Schwerbeschädigte persönlch zum Hauptzollamt fahren, um dort die Vergünstigung eintrgen zu lassen.
In meinem Fall würde dies bedeuten, einen ganzen Tag unzerwegs zu sein, um persönlich nach Giessen ins Hauptzollamt zu fahren.
Wie irre ist dies denn ???
Will man damit die Schwerbehinderten um die ihnen zustehende Vergünstigung bringen?
Verstehen kann man dies nicht.

Mit noch freundlichen Grüßen Klaus Unkelbach

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Unkelbach,

vielen Dank für Ihre Nachricht, mit der Sie Ihren Unmut über die Umstellung der Verantwortlichkeiten bei der Kfz-Steuer und Ihre eigene Betroffenheit zum Ausdruck bringen.

Ich verstehe Ihre Empörung völlig. Ich kann nicht nachvollziehen, was damals zu einer Umstellung und einer derartigen Verkomplizierung der Verfahren geführt hat. Doch Sie müssen sich der Regelung voraussichtlich nicht mehr allzu lange unterwerfen. Im Rahmen der Pkw-Maut und der damit einhergehenden Senkung der Kfz-Steuer, haben wir auch eine Verfahrensvereinfachung auf den Weg gebracht von der gerade Schwerbehinderte profitieren. Bei einer Steuerermäßigung entfällt künftig die Eintragung in den Schwerbehindertenausweis. Es soll außerdem die Pflicht zur Vorlage des Fahrzeugscheins gestrichen werden. Hiervon hat fast eine Million Schwerbehinderte in Deutschland einen Vorteil. Diese Art von Verfahrensvereinfachung ist nur möglich, weil die Kfz-Steuer bundeseinheitlich durch den Zoll verwaltet wird.

Für die aktuelle Situation reicht es wenn Sie Kopien der Unterlagen einreichen. (Schwerbehindertenausweis, Fahrzeugschein und ggf. Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis).

Der Antrag wird unter Angabe des Kfz-Kennzeichen formlos entgegen genommen.

Mit freundliche Grüßen
Tobias Eckert

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