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Frage von Julius H. •

Frage an Ulrich Kelber von Julius H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Kelber,
erst einmal vielen Dank für Ihr transparentes Auftreten auf abgeordnetenwatch und Ihrer Internetseite.

Nun zu meiner Frage mit Bezug auf den Dieselskandal:
Gibt es bisher strafrechtliche Konsequenzen gegen VW-Angestellte aufgrund von Gesundheitsschädigung (s.u) oder überhöhter Umweltbelastung in Deutschland?
Wenn ja welche?
Wenn nein, mit welchem Grund werden diejenigen, die für massive gesundheitliche Schäden innerhalb und außerhalb Deutschlands verantwortlich sind, nicht auch persönlich zur Rechenschaft gezogen?

Ich hoffe Sie können meine Fragen als Staatssekretär des BMJV beantworten. Die Presse bietet hierzu leider nicht allzu viel.

Mit freundlichem Gruß aus Bonn
J. H.

Quellen zur Gesundheitsschädigung durch erhöhte Schadstoffwerte:

- http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diesel-affaere/forscher-rechnen-mit-rund-60-todesfaellen-wegen-abgasskandal-in-amerika-13884705.htm

- https://www.nzz.ch/wissenschaft/medizin/internationale-gesundheit-ld.1293420

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Dieselskandal.
Vorab: hier kann und darf ich Ihnen nur als Bonns Bundestagsabgeordneter antworten, hier antworte ich mit meiner Meinung und meinem Wissen, nicht als noch geschäftsführender Parlamentarischer Staatssekretär.

Nein, es hat bisher keine strafrechtlichen Konsequenzen gegen VW-Angestellt wegen Gesundheitsschädigung und/oder Umweltbelastung gegeben. Dies liegt vor allem daran, dass wir in Deutschland nur ein eingeschränktes Verbandsklagerecht um Umwelt- und Naturschutzrecht haben und zum anderen daran, dass alle betroffenen Automodelle eine offizielle Zulassung durch das Kraftfahrtbundesamt hatten. Die Abgasmanipulationen durch die eingebaute Software sind dort nicht festgestellt worden.

Es wird in absehbarer Zeit eine Schadensersatzklage von rund 15.000 VW-Käufern gegen VW geben. Aber auch wenn diese erfolgreich sein sollte, wird es wohl keine strafrechtlichen Konsequenzen für die verantwortlichen Manager und Angestellten des VW-Konzerns geben. Eine entsprechende Anzeige müsste ja vom Konzern selbst oder seinen Aktionären gestellt werden. Da dies schon bei den enormen Strafzahlungen in den USA nicht geschehen ist, gehe ich nicht davon aus, dass der Konzern oder seine Aktionäre dies nach einem Urteil in Deutschland tun.

Mit freundlichem Gruß
Ulrich Kelber