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Ursula Nonnemacher
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Frage von Eric M. •

Frage an Ursula Nonnemacher von Eric M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Nonnemacher,
Im Dezember 2018 machte die Stiftung Warentest darauf aufmerksam, dass bei den von ihr untersuchten 278 Produkten für Kinder bei 79 Produkten schwerwiegende Sicherheitsprobleme vorlagen. Der Vorstand der Stiftung Warentest Hr. Promus stellte sogar fest: „Produkte für Kinder sind in Deutschland besonders unsicher“.
Für die Durchsetzung der Produktsicherheit sind öffentlich-rechtlich die Bundesländer, also auch das Land Brandenburg, verantwortlich.
Laut Arbeitsschutzbericht 2017 des LAVG Tabelle 5 wurden lediglich 202 Kontrollen im gesamten Land Brandenburg vorgenommen und nach den im Text beschriebenen Schwerpunktsetzungen waren dabei kaum Produkte für Kinder dabei. Produkte mit hohem oder ernstem Risiko entdeckte das LAVG nur in einem bzw. gar keinem Fall in eigeninitiativ durchgeführten sogenannten aktiven Kontrollen, ansonsten nur nach Hinweisen durch Dritte.
Bei den 65 festgestellten Produkten mit mittlerem bis ernstem Risiko gab es in höchstens zwei Fällen eine Verwarnung, Bußgeld und/oder Strafanzeige als Reaktion.
Meine Fragen an Sie:
Auf wie viele Aufsichtsbeamte werden Sie den staatlichen Arbeitsschutz, der auch die Marktüberwachung durchführt, in der Legislaturperiode 2019-2024 in Brandenburg aufstocken?
Was tun Sie, dass die vorhandenen Aufsichtsbeamten flächendeckend eine wirksame Marktüberwachung der Produktsicherheit in der Praxis sicherstellen?

Mit freundlichen Grüßen

E. M.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage. Zweifelsohne haben giftige, vor allem krebserregende Stoffe, in Produkten für Kinder nichts zu suchen. Auch Produkte, die nicht sicher sind und Unfälle begünstigen, dürfen nicht in Kinderhände gelangen. Ebenso beurteilen wir smartes Spielzeug als problematisch, das Datenschutzanforderungen nicht gerecht wird.

Unserer Einschätzung nach ist das Problem einerseits, dass die Gesetzeslage im Bereich Produktsicherheit unzureichend ist, vor allem in Hinblick auf Schadstoffe. Grenzwerte werden größtenteils auf EU-Ebene geregelt. Hinzukommt dass die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen der Produktsicherheit nicht ausreichend kontrolliert wird. Der Lunapharm-Skandal, in Zuständigkeit des Landesamts für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAGV), hat gezeigt, welche immensen Auswirkungen eine mangelhafte Kontrolle auf die Verbraucherinnen und Verbraucher haben kann. Wir werden uns deshalb dafür einsetzen, dass das LAGV genügend Personal erhält, um eine strenge Aufsicht in seinem verantwortungsvollen Aufgabenbereich ausüben zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Ursula Nonnemacher