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Volker Bajus
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Frage von Nico T. •

Wie kann es sein dass die Landesjustizministerin, das Ziel aus dem rot-grünen Koalitionsvertrag abadsurdum führt (indem die Rede von einer vorzeitigen Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten ist)?

Sehr geehrter Herr Bajus,

wie kann es sein dass die niedersächsische Landesjustizminister lt. Aussage aus Ihrem Ministerium defacto die im Koalitionsvertrag vereinbarte Passage der vorzeitigen Entkriminalisierung von Cannabiskonsument*Innen defacto unterläuft?
Dies entnehme ich u.a der Antwort aus dem Ministerium auf eine konkrete Anfrage des DHV. In der auf die Frage nach einer vorzeitigen Entkriminalisierung nun auf einmal auf eine geplante Legalisierung von Cannabis durch die BReg verwiesen wird. Dies führt durch das Ziel des Koalitionsvertrags einer vorzeitigen Entkriminalisierung in Niedersachsen vor einer bundesweiten Regelung abadsurdum?
Können Sie hier Handlungsdruck auf die Ministerin aufbauen?

Mit freundlichen Grüßen
Nico.T

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das Cannbisverbot ist überholt, die Kriminalisierung von Konsument*innen nicht sinnvoll.

Wie bekannt, plant die Bundesregierung die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in lizensierten Geschäften. Dazu laufen derzeit entsprechende Abstimmungen.

Über Maßnahmen, die aus den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag in Niedersachsen zur Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumierenden folgen, stehen wir mit unserem Koalitionspartner im Gespräch. Dem kann ich an dieser Stelle nicht vorweg greifen. Ich erlaube mir zudem daran zu erinnern, dass die neue Landesregierung erst seit dem 09. November im Amt ist.

Viele Grüße

Volker Bajus

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