Volker Dausch
FDP
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Frage von Tim T. •

Wie stehen Sie zu der Präsenzpflicht im Schulunterricht in Corona-Zeiten? Sollen Eltern gezwungen werden, trotz großer Sorgen und möglichem Digitalfernunterricht, ihre Kinder einer Gefahr auszusetzen?

Sehr geehrter Herr Dausch,
Wie wägen Sie ab zwischen gesundheitlicher Gefährdung (durch z.B. Corona) und einem besseren Lernen in Präsenz in der Schule? Was ist in Fällen, in denen im virtuellen Fernunterricht sehr gut und nach Lehrplan gelernt wurde, es keine Sorge des Jugendamtes gibt, ein Spielen mit Freunden virtuell und mit einem Nachbarskind möglich ist und es eine große Sorge einer Erkrankung des Kindes bei den Eltern gibt?
Vielen Dank und viele Grüße!

Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Fragen!

Zuerst einmal möchte ich Ihnen sagen, dass Eltern generell niemals gezwungen werden sollten, ihre Kinder einer Gefahr auszusetzen.

In der Beurteilung der Coronamaßnahmen orientieren wir uns an wissenschaftlichen Erkenntnissen. Aktuelle Auswertungen gehen nur von einer sehr geringen Gefährdung für Kinder und Jugendliche durch Schulöffnungen aus. Für den bestmöglichen Bildungserfolg ist Präsenzunterricht der beste Weg, wir begrüßen deshalb eine konsequente Öffnung der Schulen. Auch gut funktionierender Online-Unterricht kann schon aus rein pädagogischen Gründen keine gleichwertigen Ergebnisse liefern.

Auf der anderen Seite verursacht die Betreuung von Schüler*innen im Digitalunterricht und einem anderen Teil im Präsenzunterricht für das Lehrpersonal zusätzlichen Mehraufwand. Die Schulen im Landkreis befinden sich fast ausnahmslos in einer stark angespannten Personalsituation. Sie haben daher große Schwierigkeiten, einen solchen Mehraufwand zu leisten.

Wenn trotz alledem die Eltern einen Schulbesuch für Ihr Kind als zu gefährlich erachten und das Kind zu Hause entsprechend betreut werden kann, sind die Bedenken der Eltern meiner Meinung nach grundsätzlich zu akzeptieren.

In diesem Fall steht es Ihnen frei, eine vorübergehende Schulbefreiung bei den Schulaufsichtsbehörden zu beantragen.