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Wiebke Esdar
SPD
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Frage von Jennifer N. •

Was gedenken Sie zu tun, damit man als Tierhalter in Zukunft nicht gezwungen wird sich gesetzeswidrig zu verhalten um seinen Tieren helfen zu können?

Liebe Frau Esdar,

vielen Dank für Ihre ausführlichen Informationen zum Thema Antibiotika im EU-Parlament. Dieses ist definitiv auch ein wichtiges Thema. Meine spezielle Frage von letzter Woche zielte jedoch tatsächlich auf den Entwurf zum TAMG ab.Daher konkretisiere ich hier meine Bedenken.
Paragraph 50 ist besonders zu erwähnen & schränkt die Befugnisse von Tierhaltern, THP's Ernährungsberatern etc. Sehr stark ein. Es sind speziell 3 Themen die eine Behandlung erschweren.
1. generelle Verschreibungspflicht für Arzneien (hierunter Homöopatika,Heilpilze,Bachblüten, Schüsslersalze...)
2. die Zulassung für Tiere ("ad us vet") &
3. der entsprechenden zu behandelnden Tierart verfügbar sein muss.
Bsp. : ein THP darf nur noch Empfehlungen aussprechen diese muss dann über den behandelnden TA verordnet werden, falls es entspr. Produkte für Tiere in zu behandelnder Zieltierart gibt. Dies ist sehr selten der Fall.
Weitere InfosPetition "Therapiefreiheit-fuer-Tiere-erhalten-tamg-ueberarbeiten"

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Antwort von
SPD

Liebe Frau Neuhaus,

 

vielen Dank für Ihre Nachfrage und die Klarstellung! Da kann ich Ihnen schreiben, dass wir uns um eine Regelung für Tierheilpraktikerinnen und -praktiker bemüht haben. So hat sich die SPD-Bundestagsfraktion bis zuletzt dafür eingesetzt, dass homöopathische Mittel bei Tieren eingesetzt werden dürfen, wenn sie nicht für die Fleischproduktion gedacht sind. Das ist aber leider am Widerstand von Gesundheitsminister Jens Spahn und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner gescheitert.

 

Obwohl wir es mehrfach versucht haben, blieben beide der Auffassung, dass eine entsprechende Änderung nicht mit den Vorgaben der EU-Tierarzneimittelverordnung (2019/6) zu vereinbaren sei. Demnach dürften nur Tierärztinnen und -ärzte homöopathische Mittel umwidmen. Bei Tierheilpraktikerinnen und -praktikern sei das nicht möglich, weil es sich dabei nicht um anerkannte Berufe handle. Am Ende konnten wir uns hier nicht einigen.

 

Trotzdem kann ich Ihnen versichern, dass meine zuständigen Kolleginnen und Kollegen da weiter am Ball bleiben. Sollte das Tierarzneimittelgesetz wieder geändert werden, werden sie das entsprechend berücksichtigen. Allerdings bleibt die Grundlage dafür, dass für die Anerkennung des Berufsbildes der Tierheilpraktikerinnen und -praktiker einheitliche Ausbildungsstandards mit entsprechenden (Abschluss-)Prüfungen etabliert werden. Das haben wir auch immer wieder gegenüber Tierheilpraktikerinnen und -praktikern betont.

 

 

Herzliche Grüße

Ihre Wiebke Esdar

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