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Die Union spricht sich gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten aus und hat in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner entsprechend argumentiert.
Die neue Regelung der Verlustverrechnungsbeschränkung ist seit dem 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Den Finanzinstituten wurde eine verlängerte Umsetzungsfrist eingeräumt, wonach eine Umsetzung erst bis zum 1. Januar 2022 erfolgen muss.
Vielen Dank für Ihre beiden Fragen, die ich aber leider nicht beantworten kann, da sich das tatsächlich meiner Kenntnis entzieht
Die im Grundgesetz angestrebte Trennung von Staat und Kirche kann aus GRÜNER Perspektive nur durch eine Ablösung voll erreicht werden, da auf diese Art sowohl die Neutralität des Staates in Religionsangelegenheiten gewahrt werden kann, als auch der Einflussnahme auf Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften vorgebeugt wird.