Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Manfred K. • 09.04.2024
Antwort von Beate Walter-Rosenheimer Bündnis 90/Die Grünen • 12.04.2024 Insofern hätte eine Personenstandsänderung aus Rebellion, wie Sie es insinuieren, zunächst einmal aus medizinischer Sicht keine Folgen. Die Personenstandsänderung wäre übrigens auch nach einem Jahr wieder änderbar bzw. korrigierbar.
Frage von Rshed R. • 08.04.2024
Antwort von Gülistan Yüksel SPD • 17.04.2024 Die SPD und ich stehen klar zum Koalitionsvertrag und setzen weiter auf eine zeitnahe Umsetzung, damit Ehepaare nicht länger voneinander getrennt leben müssen.
Frage von Gaby K. • 07.04.2024
Antwort ausstehend von Lisa Paus Bündnis 90/Die Grünen Frage von Stefan R. • 06.04.2024
Antwort ausstehend von Kerstin Griese SPD Frage von Manfred K. • 04.04.2024
Antwort ausstehend von Özlem Demirel DIE LINKE Frage von Manfred K. • 04.04.2024
Antwort von Beate Walter-Rosenheimer Bündnis 90/Die Grünen • 09.04.2024 Das Selbstbestimmungsgesetz regelt im Übrigen nur die Korrektur des Geschlechtseintrags und die Änderung der Vornamen im Personenstand neu. Es ist klar zu unterscheiden zwischen dem juristischen Weg einer Personenstandsänderung und dem medizinischen Weg einer Geschlechtsangleichung.