Wahlrecht

Wann wird gewählt?

Am 26. September 2021 wird in Mecklenburg-Vorpommern der neue Landtag gewählt. Aus 36 Wahlkreisen und 17 zur Wahl zugelassenen Parteien werden mindestens 71 Politiker:innen gewählt, die für fünf Jahre im Landtag in Mecklenburg-Vorpommern sitzen werden. Im Folgenden wird kurz erklärt wie das Wahlrecht in Mecklenburg-Vorpommern funktioniert.

Wer darf wählen?

Jede:r Deutsche, die/der 18 Jahre alt ist und seit mindestens 37 Tagen ihren/seinen (Haupt-)Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern hat, darf wählen.

Wie wird gewählt?

Das Wahlsystem nennt sich personalisierte Verhältniswahl mit geschlossenen Listen und wird auch bei den Bundestagswahlen benutzt.

Jede:r Wähler:in darf zwei Kreuze machen, sogenannte Stimmen. Mit der ersten Stimme wird die/der Direktkandidat:in des Wahlkreises gewählt und mit der zweiten Stimme wählt man die im Vorfeld festgelegte Liste einer Partei. Die Erststimme wird Wahlkreisstimme und die Zweitstimme Landesstimme genannt. Wichtig: Wahlkreis- und Landesstimme können unabhängig voneinander gegeben werden, das heißt, dass man mit den beiden Stimmen unterschiedliche Parteien wählen kann. Außerdem kommen nur Parteien in den Landtag, die mehr als 5% der Stimmen bekommen, man spricht von einer 5% Hürde.

Von den mindestens 71 Abgeordneten werden 36 Abgeordnete über die Wahlkreisstimme gewählt. Die/der Kandidat:in mit der relativen Mehrheit der Stimmen zieht als Direktkandidat:in ihres/seines Wahlkreises in den Landtag ein. Die restlichen 35 Plätze werden nach dem Verhältniswahlrecht vergeben. Das heißt: bekommt Partei X 10% der Landesstimmen, erhält sie auch 10% der Sitze.

Die Zahl von mindestens 71 Abgeordnete bezieht sich auf eine Besonderheit des Wahlsystems, die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate. Sollte eine Partei mehr Direktkandidierende in den Landtag schicken als ihr nach dem Landesstimmenergebnis zusteht, entsteht ein sogenanntes Überhangmandat: die Partei darf ihre Direktkandidierenden dennoch in den Landtag schicken. Dies hat natürlich den Nachteil, dass der Wähler:innenwille sich nicht mehr zu 100% im Landtag wiederfinden lässt. Deshalb wurden 2013 die Ausgleichsmandate eingeführt: die Gesamtzahl der Abgeordneten wird so lange erhöht, bis der Wähler:innenwille abgebildet ist. So kann es passieren, dass mehr als 71 Abgeordnete im Landtag sitzen.


Weitere Informationen zum Wahlrecht für die Landtagswahl 2021 in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.