Mindestabstand von Windkraftanlagen

Der von der Landesregierung eingebrachte Gesetzentwurf sieht den Wegfall der in Nordrhein-Westfalen bislang geltenden Regelung eines Mindestabstands von 1.000 Metern zwischen neuen Windenergieanlagen und Wohnbebauung vor. Durch den Wegfall der Abstandsregelung sollen besonders geeignete neue Flächen für den Windkraftausbau bereitgestellt und der Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen beschleunigt werden.

Der Gesetzentwurf wurde mit 148 Stimmen der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen sowie der SPD angenommen. Es gab 22 Gegenstimmen und keine Enthaltungen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
148
Dagegen gestimmt
22
Enthalten
0
Nicht beteiligt
25
Abstimmungsverhalten von insgesamt 195 Abgeordneten.