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Frage von Martin S. •

Frage an Armin Schuster von Martin S. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Wie stehen sie zum Wildtier-Management-Gesetz und zur momentan gültigen Fassung des Waffengesetzes?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zu den Themen Wildtier-Management-Gesetz und Waffenrecht. Ich möchte im Folgenden auf Ihre Fragen eingehen und dabei zunächst betonen, dass sich die CDU/CSU-Fraktion seit Jahren für die Interessen von Sportschützen und Jägern einsetzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Regelungen des deutschen Waffenrechts zum Umgang mit Schusswaffen zu den strengsten in den Mitgliedstaaten zählen und bereits einen hohen Schutz gewährleisten. Es sind insofern solche Änderungen abzulehnen, die die öffentliche Sicherheit nicht wirksam erhöhen oder zu einem Aufwand für Waffenbesitzer und Waffenbehörden führen, der in keinem angemessenen Verhältnis zum erzielbaren Nutzen steht.

Auf das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz von Baden-Württemberg habe ich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages keinen Einfluss. Ich möchte in diesem Zusammenhang lediglich anführen, dass dieses Gesetz aus dem Jahr 2014 das Ergebnis der Grün-Roten Landesregierung war. Das Thema Jagdrecht hat die CDU letztes Jahr in den Koalitionsverhandlungen mit den Grünen daher intensiv beschäftigt. Die CDU hatte hier auf eine umfassende Novellierung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes und anderer Bereiche gedrungen, währenddessen die Grünen keinen Änderungsbedarf sahen. Trotz dieser schwierigen Ausgangslage ist es den Kollegen gelungen, Änderungen des Wildtier-Management-Gesetzes zu erreichen, etwa dass in der allgemeinen Schonzeit im März Schwarzwild auch bei günstigen Schneelagen im Wald bejagt werden kann, die Mindestfläche für die Fütterung wurde abgesenkt und das Thema Wildschadensausgleich soll in den nächsten Jahren nochmals angegangen und beraten werden. Das Ergebnis reicht mir allerdings noch nicht, so dass ich eine Initiative der Kreisjägerschaft Lörrach gegenüber der Landesregierung unterstütze.

Hinsichtlich des zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften vom Mai 2017 war die Position der Union von Beginn an klar und eindeutig: es sollte einen umfassenden und zeitlich unbeschränkten Bestandsschutz für Waffenschränke der Kategorie VDMA 24992 mit den Sicherheitsstufen A und B geben. Dies haben wir als grundsätzliche Position bereits frühzeitig bei der Erstellung des Gesetzentwurfs erreichen können. Im Ergebnis bedeutet dies: wer heute einen den geltenden Vorschriften entsprechenden Waffenschrank nutzt, wird dies auch in Zukunft tun können.
Darüber hinaus haben wir im parlamentarischen Verfahren erreicht, dass die von uns durchgesetzte umfassende Besitzstandsregelung auch auf Fälle der gemeinschaftlichen Nutzung ausgedehnt wurde. Im Todesfall wird der bisherige Mitnutzer das Sicherheitsbehältnis als Erbe ebenfalls weiternutzen können. Damit haben wir den berechtigten Interessen der Waffenschrankbesitzer weitestgehend und umfassend Rechnung getragen.
Nur im Falle einer Neuanschaffung müssen künftig Schränke der aktuellen DIN-Norm erworben werden. Die Mehrkosten gegenüber den alten Waffenschränken wurden dabei auf rund 300 Euro beziffert. Angesichts des dadurch erzielten Sicherheitsgewinns auf der einen und angesichts der Preise für Waffen und Munition auf der anderen Seite sowie vor dem Hintergrund des umfassenden Bestandsschutzes für die Besitzer bisher genutzter Waffenschränke halten wir diese Regelung für vertretbar. Nach Auskunft des Bundesministeriums des Innern sind die neuen Sicherheitsbehältnisse auch keinesfalls so schwer, dass sie nicht in einer Wohnung aufgestellt werden könnten. Sie werden zudem bereits heute schon teilweise genutzt.
Auf europäischer Ebene hat im vergangenen Jahr der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Novellierung der Feuerwaffenrichtlinie zu Recht viel Kritik auf sich gezogen. Die ursprünglichen Vorschläge sind im Zuge des weiteren Verfahrens dann sowohl durch den Rat als auch durch das Europäische Parlament, insbesondere aufgrund der Fraktion der EVP, modifiziert und – im Interesse der Jäger, Schützen und Sammler in unserem Land – deutlich entschärft worden.
Der ursprüngliche Vorschlag wurde im Nachgang zu den Terroranschlägen in Paris im November 2015 übereilt veröffentlicht. Leider sah er einige Maßnahmen vor, die nicht mit Sicherheitserwägungen zu erklären waren. Da Terroristen ihre Waffen üblicherweise nicht legal erwerben, ergab es wenig Sinn, die legalen Waffenbesitzer mit Maßnahmen zu belasten, die nicht zu mehr Sicherheit führen würden. Ziel der Überarbeitung der Richtlinie konnte es daher nur sein, den bisherigen Wortlaut aus dem Jahr 1991 zu modernisieren und insbesondere darauf hinzuwirken, dass die in Deutschland bislang üblichen hohen Standards auch europaweit Geltung erhalten.

Die Union hat die Verhandlungen bereits frühzeitig, aufmerksam und sehr kritisch begleitet. Ich darf an dieser Stelle auf einen Beschluss der Innenpolitiker von CDU/CSU verweisen, in dem die aus damaliger Sicht wesentlichen Kritikpunkte bereits frühzeitig aufgeführt waren. Gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament und dem Bundesminister des Innern haben wir letztlich erreichen können, dass zahlreiche der von Jägern, Schützen und Sammlern zu Recht kritisierten Regelungen gestrichen oder zumindest deutlich abgeschwächt werden konnten. Es ist daher bereits absehbar, dass aufgrund der Novellierung der Richtlinie deutlich weniger Änderungen unseres nationalen Waffenrechts vorgenommen werden müssen als zunächst erwartet. Diese werden zudem ohnehin erst in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden können.

Gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen im federführend zuständigen Innenausschuss werde ich die Verhandlungen hinsichtlich Änderungen im deutschen und europäischen Waffenrecht weiterhin intensiv verfolgen, damit in Hinblick auf die Umsetzung in deutsches Recht die Interessen der Sportschützen und Jäger gewahrt sein werden.

Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster MdB