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Barbara Hendricks
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Frage von Ehrengard B. •

Frage an Barbara Hendricks von Ehrengard B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Dr. Hendricks,

wir haben in Deutschland ein gutes Tierschutzgesetz, gegen das täglich permanent verstoßen wird und somit nur auf dem Papier steht. Unter anderem steht in diesem Gesetz, daß keinem Tier unnötiges Leiden oder Schaden zugefügt werden darf. Trotzdem werden 1. Ferkelkastrationen und Schwanzkürzungen ohne Betäubung 2. Schnabelkürzungen bei Küken, 3. Enthornungen bei Rindern usw. vorgenommen. Es sind Amputationen, die nur in Ausnahmefällen erlaubt sind. Was unternehmen Sie, um diese Gesetzesbrüche abzuschaffen?

Es ist bekannt, daß Politiker gerne auf konkrete Fragen ausweichend reagieren. Ich bitte Sie daher um eine klare Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Ehrengard Becken-Landwehrs

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Becken-Landwehrs,

von mir erhalten Sie immer eine klare Antwort, so auch auf diese Frage, für die ich mich bei Ihnen bedanke.

Das deutsche Parlament hat nach Artikel 20 Grundgesetz die Aufgabe, Gesetze zu erlassen. Wie Sie selbst schreiben, hat das Parlament ein gutes Tierschutzgesetz gemacht. Erstmalig wurde außerdem im Mai 2002 unter der SPD-geführten rot-grünen Koalition der Schutz des Tieres in das Grundgesetz aufgenommen(Art. 20a GG).

Meine Pflicht als Abgeordnete, Tiere durch ein Gesetz zu schützen, habe ich insofern erfüllt.

Allerdings muss die Einhaltung von Gesetzen auch kontrolliert werden. Sollten Ihnen persönlich solch gravierende Verstöße gegen das Tierschutzrecht bekannt werden, so wäre es gut, wenn Sie das Veterinäramt des Kreise Kleve informieren würden.

Persönlich trete ich jederzeit dagegen ein, Tieren unnötig Leid oder Schaden zuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks