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Frage von Rudolf A. •

Frage an Barbara Hendricks von Rudolf A. bezüglich Gesundheit

Was beabsichtigen Sie zu unternehmen, um die Solidarität innerhalb der gesetzlich Krankenversicherten und den Privatkrankenversicherten herzustellen? Hartz4-Empfänger und anerkannte Flüchtlinge besitzen die Gesundheitskarte der AOK. Das bedeutet, dass die Finanzierung der medizinischen Versorgung für diese Personengruppe ausschließlich von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen geschultert wird. Mitglieder der privaten Krankenversicherung, das sind etwa 9 Millionen, beteiligen sich nicht an der Finanzierung. Beamte, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, erhalten aus Steuergeldern eine "sogenannte" Beihilfe.

Somit ist die Solidarität innerhalb der Versichertengemeinschaft herbeigeredet und besteht nicht real.

Danke für Antwort

Rudolf Adems

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Adems,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Im letzten Jahr hat das Bundeskabinett beschlossen, die Gesundheitskosten für Flüchtlinge sowie den Aufbau der Telematikinfrastruktur mit 1,5 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds zu finanzieren.

Bei Geflüchteten verhält es sich wie folgt: Nach ihrer Ankunft werden Geflüchtete zunächst 15 Monate nach dem Asylbewerberleistungsgesetz behandelt, was ihnen nur einen sehr eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglicht. In dieser Zeit übernehmen die Kommunen die Behandlungskosten. Nach dieser Zeit haben Flüchtlinge - deren Asylantrag bewilligt wurde - genauso wie Bezieher des Arbeitslosengeldes II - Anspruch auf die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II wird eine Pauschale (von rund 95 Euro) pro Versichertem aus dem Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit an den Gesundheitsfonds überwiesen. Die Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bezieher des Arbeitslosengeldes II, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, wird also vollständig vom Bund getragen.

Der Gesundheitsfonds besteht zu einem großen Teil aus den gesammelten Krankenkassenbeiträgen (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) plus einem jährlichen Steueranteil, den der Bund überweist. Dieser betrug im Jahr 2016 14 Milliarden Euro. Im Gesundheitsfonds befinden sich durch diese Überweisungen Rücklagen, die nun zum Teil abgebaut werden. Das Bundeskabinett erlaubt sich die Entnahme aus dem Fonds auch, da die Reserven ausreichend hoch sind (rund 10 Milliarden Euro). Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat diesen Schritt vor allem auf Druck von Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) angekündigt, um den Haushalt nicht zu belasten und die sogenannte "schwarze Null" nicht zu gefährden.

Die SPD-Bundestagsfraktion war von Anfang an gegen dieses Vorgehen. Denn die Gesundheitsversorgung der zu uns geflüchteten Menschen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Leider existiert in unserer Versichertengemeinschaft keine lückenlose Solidarität. In unserem Entwurf für das SPD-Regierungsprogramm 2017 möchten wir daher alle Bürgerinnen und Bürger auf die gleiche Weise versichern. Ziel ist die paritätische Bürgerversicherung. Paritätisch bedeutet: Arbeitgeber und Versicherte werden wieder den gleichen Anteil am gesamten Versicherungsbeitrag zahlen. Daher schaffen wir den einseitigen Zusatzbeitrag der Versicherten ab. Alle erstmalig und bislang gesetzlich Versicherten werden wir automatisch in die Bürgerversicherung aufnehmen. Dazu zählen auch Beamtinnen und Beamte, für die in der Bürgerversicherung ein beihilfefähiger Tarif geschaffen wird. Die öffentlichen Arbeitgeber können wählen, ob sie für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte einen Arbeitgeberbeitrag zahlen oder wie bisher über die Beihilfe einen Anteil der Behandlungskosten direkt übernehmen. Bisher Privatversicherte können wählen, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln möchten.

Darüber hinaus ist es unser Ziel, Menschen mit chronischen Erkrankungen von Zuzahlungen zu entlasten. Auch in der Pflege soll es die Bürgerversicherung geben. Mit der Bürgerversicherung schaffen wir eine einheitliche Honorarordnung für Ärztinnen und Ärzte. Bislang werden Privatpatientinnen und -patienten oftmals bevorzugt, da ihre Behandlung höher vergütet wird. Das werden wir beenden. Damit richtet sich die Vergütung medizinischer Leistungen nach dem Bedarf der Patientinnen und Patienten und nicht danach, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind.

Zum Schluss vielleicht noch die Anmerkung, dass Flüchtlinge die einen Job haben, genauso Beiträge bezahlen, wie jeder andere. Sie kommen damit wie alle anderen auch für die Krankheitskosten der Gesamtgesellschaft entsprechend dem Solidaritätsprinzip auf.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Hendricks