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Daniel Köbler
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Eugen H. •

Frage an Daniel Köbler von Eugen H. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Köbler,

Sie kandidieren zur Landtagswahl 2016 in Rheinland-Pfalz. Dazu hatte ich Ihnen schon neulich einige Fragen gestellt, die Sie bisher nicht beantwortet haben. Darum frage ich jetzt öffentlich.

Unsere Atemluft ist natürlicherweise hochgradig sauber, und das ist auch gut so, denn Atemluft ist das Lebensmittel Nr. 1; ohne Luft können die wenigsten Menschen mehr als 3 Minuten überleben. Deshalb ist saubere Atemluft genauso wie sauberes Trinkwasser ein Menschenrecht.

Leider müssen viele Menschen immer noch durch Tabakrauch verschmutzte, stinkende, vergiftete Luft einatmen.

Bedenken Sie: Meine Lunge ist privat, auch im öffentl. Raum und unter freiem Himmel! In meine Jackentasche greift normalerweise keiner unbefugt hinein.

Darum frage ich Sie:

1) Sind Sie mit mir konform, dass saubere Atemluft ein Menschenrecht ist?

2) Niemand darf ohne sein ausdrückliches Einverständnis Tabakrauch ausgesetzt werden, auch unter freiem Himmel.

Würden Sie ein entsprechendes Gesetz befürworten?

3) In Anwesenheit von Kindern, Schutzbefohlenen, Beschäftigten und wirtschaftlich Abhängigen darf ausnahmslos (!) nicht geraucht werden, auch unter freiem Himmel.

Würden Sie ein entsprechendes Gesetz befürworten?

4) Im Herbst wurde mir und meiner Familie ein Musikabend unseres Kulturvereins in einem Weingut hier am Wohnort durch stinkenden, giftigen Tabakrauch vergällt. Trotz Aufforderung durch die Vereinsvorsitzende, nicht zu rauchen, qualmte ein Kettenraucher vor uns weiter; Aschenbecher waren nicht aufgestellt worden. Andere Sitzplätze gab es nicht.

Der Winzer und die Vorsitzende scheuen den Disput, per Hausrecht ein Rauchverbot durchzusetzen.

Was schlagen Sie konkret lösungsorientiert vor, um das Rauchen sofort, d. h. innerhalb einer Minute, zu unterbinden, ohne dass ich mit jedem Hausherrn neu diskutieren muss?

Mit freundlichen Grüßen

E. H.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr E. H.,

danke für Ihre Fragen. Der Einfachheit halber, habe ich ihre Fragen übernommen und meine Antworten darunter gesetzt.

Beste Grüße,

Daniel Köbler, MdL

1) Sind Sie mit mir konform, dass saubere Atemluft ein Menschenrecht ist?
Ja.

2) Niemand darf ohne sein ausdrückliches Einverständnis Tabakrauch ausgesetzt werden, auch unter freiem Himmel. Würden Sie ein entsprechendes Gesetz befürworten?

Jeder Mensch atmet circa 20 bis 50 cbm Luft pro Tag ein. Leider kann man nicht mehr sagen, dass die Atemluft „hochgradig sauber“ ist. Zahlreiche Luftschadstoffe wie zum Beispiel Stick- und Schwefeloxide, Ozon oder Feinstaub gelangen in die Luft und belasten neben der Natur auch die Menschen, die sie einatmen. Auch Tabakrauch beeinträchtigt unsere Atemluft. Wir GRÜNEN kämpfen seit unserer Gründung für die Reinhaltung der Luft und die Senkung der Schadstoffemissionen. Die Luftqualität muss aus unserer Sicht noch deutlich verbessert werden, um negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu verhindern. Anders als zum Beispiel bei Lebensmitteln, wo die VerbraucherInnen zwischen konventionellen und schadstoffärmeren ökologischen Produkten entscheiden können, kann der einzelne Mensch beim Einatmen nicht entscheiden, ob er Schadstoffe, die in der Luft sind, mit einatmet oder nicht. Hier ist es Aufgabe der Politik einen gesellschaftlich akzeptierten Ausgleich zu finden zwischen dem Freiheitsbedürfnis der Einen und dem Schutzbedürfnis der Anderen. An diesem Punkt hängen Freiheit und Gerechtigkeit zusammen. Wir teilen Ihre Auffassung, dass es einen konsequenten Schutz für NichtraucherInnen braucht.

3) In Anwesenheit von Kindern, Schutzbefohlenen, Beschäftigten und wirtschaftlich Abhängigen darf ausnahmslos (!) nicht geraucht werden, auch unter freiem Himmel. Würden Sie ein entsprechendes Gesetz befürworten?

Der Tabakkonsum ist mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden. Das Rauchen ist eines der wichtigsten Risikofaktoren für chronische, nicht übertragbare Krankheiten wie Krebs, Herz-Kreislauferkrankungen und Atemwegserkrankungen. Der Nichtraucherschutz hat bei uns GRÜNEN insbesondere dort Priorität, wo die Menschen einer Belastung durch Tabakrauch nicht selbst ausweichen können. Das betrifft insbesondere die von Ihnen genannten Kinder, Schutzbefohlenen, Beschäftigten und wirtschaftlich Abhängigen. Das rheinland-pfälzische Nichtraucherschutzgesetz hat explizit zum Ziel, diese Gruppe von Menschen zu schützen. Darüber hinaus befürworte ich bspw. Rauchverbote an Kinderspielplätzen.

4) Im Herbst wurde mir und meiner Familie ein Musikabend unseres Kulturvereins in einem Weingut hier am Wohnort durch stinkenden, giftigen Tabakrauch vergällt. Trotz Aufforderung durch die Vereinsvorsitzende, nicht zu rauchen, qualmte ein Kettenraucher vor uns weiter; Aschenbecher waren nicht aufgestellt worden. Andere Sitzplätze gab es nicht. Der Winzer und die Vorsitzende scheuen den Disput, per Hausrecht ein Rauchverbot durchzusetzen. Was schlagen Sie konkret lösungsorientiert vor, um das Rauchen sofort, d. h. innerhalb einer Minute, zu unterbinden, ohne dass ich mit jedem Hausherrn neu diskutieren muss?

In geschlossenen Räumen ist die gesundheitliche Belastung durch den Tabakrauch deutlich höher als im Freien. Deswegen setzen wir GRÜNEN uns zuerst für Rauchverbote in allen öffentlichen Gebäuden ein. Wir wollen die Potenziale in der Raucherprävention ausschöpfen und den ordnungsgemäßen Vollzug des bestehenden Nichtraucherschutzrechts durchsetzen. Zur Prävention beim Tabakkonsum gehören für uns insbesondere Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit für die Bürgerinnen und Bürger, bebilderte Warnhinweise auf den Verpackungen und Werbeverbote. Damit die Raucherinnen und Raucher klare Regeln haben, brauchen wir ein bundeseinheitliches Nichtraucherschutz-Recht.

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