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Daniel Sieveke
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Frage von Lukas P. •

Frage an Daniel Sieveke von Lukas P. bezüglich Familie

Sehr geehrte Herr Sieveke,

angesichts einer gewissen Uneinigkeit, die bei anderen Parteien bezüglich der Verpflichtung, einen Kindergarten zu besuchen, festzustellen ist, würde mich interessieren, was Sie von der Idee eines verpflichtenden KiTa-Besuchs halten.

Einmal als generelle Verpflichtung, einmal in der Ausgestaltung, dass eine Verpflichtung für Kinder mit einem festgestellten besonderen Förderungsbedarf, z.B. im Hinblick auf Sprachkenntnis und Ausdrucksfähigkeit, eingeführt wird.

Ich bedanke mich für ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

L. Preußler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Preußler,

durch den Kindergartenbesuch sammeln unsere Kinder wichtige Erfahrungen in der Vorbereitung auf den späteren Schulbesuch. In einem gut geführten Kindergarten wird soziale Kompetenz vermittelt, die Kreativität gefördert und die Aufmerksamkeit trainiert. Die Betreuung in einem Kindergarten ist allerdings nicht alternativlos. Auch im Privaten können Familien ihren Kindern ein entsprechendes Entwicklungsumfeld bieten.

Ich möchte Eltern nicht vorschreiben, wie sie ihre Kinder zu erziehen haben. Die richtige Förderung eines Kindes muss sich nach dessen individuellen Bedürfnissen richten. Daher ist es meines Erachtens richtig, den Eltern die Wahlfreiheit zu lassen, wann und wie sie ihre Kinder betreuen lassen.

Dies gilt umso stärker im Kleinkindalter. In dieser Phase des Lebens ist die Eltern-Kind-Bindung von bestimmender Bedeutung für die Entwicklung des Kindes. Es ist aus meiner Sicht ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Privatsphäre der Familien, wenn man ihnen vorschreiben möchte, ihre Kinder in diesem jungen Alter Fremden anzuvertrauen. Das sollten die Eltern weiterhin selbst entscheiden dürfen.

Eine Kindertagesstätte ist nur eine von vielen Möglichkeiten, ein Kleinkind betreuen zu lassen und in seiner Entwicklung zu fördern. In ihren ersten Jahren können kleine Kinder mit größeren Gruppen, wie sie in Kindertagesstätten zu finden sind, auch überfordert sein. Daher muss jede Familie individuell entscheiden, welche Art der Betreuung ihrem Kind am ehesten gerecht wird.

Mir ist bewusst, dass der Kindergartenbesuch gerade bei Kindern mit speziellem Förderungsbedarf, etwa in der sprachlichen Entwicklung, sehr positiven Einfluss haben kann. Dies gilt aber nicht pauschal für jedes Kind oder jede Einrichtung. Daher ist auch bei diesen Kindern eine Kindergartenpflicht der falsche Weg. Wichtiger ist es, dafür zu sorgen, dass die Eltern solcher Kinder eine Beratung erhalten, die sie darüber informiert, wie sie ihr Kind optimal, eben auch durch die Wahl einer geeigneten Betreuungsform, fördern.

Dieser Standpunkt entspricht im Übrigen der von unserer Verfassung vorgegebenen Rechtslage. Artikel 6 unseres Grundgesetzes garantiert den Eltern das natürliche Recht zur Erziehung ihrer Kinder. Der Staat darf sich erst dann einmischen, wenn die Eltern die für ihre Kinder notwendige Erziehungsleistung nicht erbringen können oder wollen. Eine Kindergarten-Pflicht würde dieser grundrechtlich geschützten Aufgabenteilung widersprechen, da den Familien dann ein Teil der Erziehungsarbeit durch den Staat aufgezwungen würde.

Es ist daher die Aufgabe der Politik, Rahmenbedingungen für eine gelungene Kinderbetreuung zu schaffen und für ein ausreichendes Angebot an geeigneten Betreuungsplätzen zu sorgen. Die von der SPD, allen voran von Frau Kraft, anvisierte aufgezwungene Betreuung wird hingegen den Bedürfnissen unserer Kinder nicht gerecht.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Sieveke