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Dirk Heidenblut
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Frage von Lutz H. •

Herr Lauterbach hat verkündet, dass die inhaltliche Debatte zur Cannabis-Legalisierung abgeschlossen ist. Worauf hat man sich in Bezug auf SV-pflichtige Gärtner bei den Anbauvereinigungen geeinigt?

Sehr geehrter Herr Heidenblut,
ob die Legalisierung drei Monate eher oder später kommt, spielt nach vielen Jahrzehnten Prohibition keine rolle mehr. Der legale Konsum erfordert jedoch auch eine legale Bezugsquelle und die können Anbauvereinigungen nur mit Hilfe von bezahlten Vollzeit-Gärtnern schaffen.
Mit freundlich Grüßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

die Anbauvereinigungen sind Vereinigungen von Mitgliedern, die gemeinsam den Eigenanbau organisieren. Der Einsatz von Angestellten in Voll- oder Teilzeit als reguläres Arbeitsverhältnis ist dabei nicht zulässig.

Außerhalb der konkreten Anbautätigkeiten, etwa in der Buchhaltung des Vereins soll das aber möglich sein.

Mit freundlichen Grüßen,

Dirk Heidenblut

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