Frage von Jörg Z. • 20.03.2024
Antwort ausstehend von Georg Eisenreich CSU
Die Praxis privater Parkplatzbetreiber, bei Parkverstößen eine Vertragsstrafe zu erheben, ist durch die höchstrichterliche Rechtsprechung anerkannt
Der Freistaat Bayern ist als Mitglied der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verpflichtet, die von der TdL geschlossenen Tarifverträge einzuhalten.
Hierbei wurde auch der Aufbau einer zentralen Koordinierungsstelle Long-/Post-Covid und Post-Vac angeregt, um eine flächendeckende Versorgung zu ermöglichen.