Gottfried Timm
SPD
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Frage von Paul H. •

Frage an Gottfried Timm von Paul H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Timm,
die kostenlose Schülerbeförderung ist in unserem Flächenland teuer. Ab der 10. Klsse tragen die Eltern die Kosten der Beförderung in der Regel selber. Die Landkreise haben entsprechende Satzungen zur Schülerbeförderung erlassen. Ist es zulässig das die Landkreise die Schülerbeförderung ohne öffentliche Ausschreibung z.B. wie in NVP an die Kraftverkehrsgesellschaft Nordvorpommern vergeben?
MfG
PH

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Herrmann,

im Hinblick darauf, dass eine kostenlose Schülerbeförderung, wie sie unser Schulgesetz in § 113 verankert, mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden ist, erhalten die Landkreise als Träger der Schülerbeförderung z. B. im Jahr 2006 Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz in einer Gesamthöhe von 11 Millionen Euro.
Einige Landkreise (z. B. die Landkreise Bad Doberan, Güstrow, Ludwigslust und Mecklenburg-Strelitz) beteiligen sich zudem über die im Schulgesetz verankerte Verpflichtung hinaus an den Kosten der Schülerbeförderung nach der 10. Klasse.
Da der öffentliche Personennahverkehr einschließlich der Schülerbeförderung zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises zählt, obliegt den Landkreisen die Umsetzung in eigener Verantwortung. Dabei ist es zulässig, dass die Landkreise die Schülerbeförderung wie in Nordvorpommern an ihre kommunale Unternehmen, an denen kein privater Dritter beteiligt ist, vergeben. Da diese wie eine eigene Dienststelle betrachtet werden können, handelt es sich vergaberechtlich um zulässige In-House-Geschäfte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gottfried Timm