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Jan Löffler
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Frage von Dirk W. •

Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG zur amtsangemessenen Alimentation in Sachsen: Warum wird auf diese Kritik nicht reagiert und die Grundbesoldung verfassungsgemäß massiv angehoben?

Sehr geehrter Herr Löffler,
das BVerfG hat seit 2012 in seiner Rechtsprechnung suksessive die Ausgestaltung der Besoldungsgesetzgebung definiert, zuletzt deutlich in seinen Beschlüssen vom 04.05.2020 (2 BvL 4/18; 2 BvL 6/17). Dem will die Landesregierung mit der Anpassung des Besoldungsrechts insbesondere durch leichte Anpassung der Familienzuschläge und im Wesentlichen durch Änderungen des Beihilferechts Rechnung tragen. Zurecht hat jedoch Prof. em. Dr. Dr. h. c. Ulrich Battis in seiner Gutachterlichen Stellungnahme vom 07.10.2022 auf die Verfassungswidrigkeit dieses Vorgehens hingewiesen (auf die ich zugleich inhaltlich verweise). Kürzlich hat das BVerfG in seiner Jahresvorschau 2023 weitere wichtige Entscheidungen in dieser Hinsicht angekündigt, welche bei konsequenter Fortschreibung der höchstrichterlichen Rechtsprechung die geplante Änderung erneut verfassungswidrig werden lässt. Warum wird auf diese Kritik nicht reagiert und die Grundbesoldung verfassungsgemäß massiv angehoben?

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Ein entsprechendes Verfahren zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes ist eingeleitet. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist von der Staatsregierung an das Parlament gerichtet und wurde dort im März zur Anhörung gebracht. Mit einer Umsetzung ist zeitnah zu rechnen.

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