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Josef Oster
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Frage von Hans R. •

Wird die Regelung zu § 107d BeamtVG verlängert ?

Sehr geehrter Herr Oster, ich bin Leiter einer Ausländerbehörde und beschäftige seit mehreren Jahren 4 Versorgungsempfänger,die mit ihrem max.möglichen Stunden von ca.25Std/W einen großen Anteil dazu beitragen, in meinem Fachbereich die Herausforderungen der anhaltenden Flüchtlingssituation (Betreuung/Verwaltung)zu schultern. Wir, wie auch viele andere Ausl.behörden leiden seit längerem an Personalmangel, da sich Interessenten um eine Tätigkeit in diesem Bereich immer mehr distanzieren.Sollte nun die erhöhte Hinzuverdienstgrenze für meine Vers.empfänger gestrichen werden, würde dies Kündigungen oder reduzierte Arbeitszeiten mit sich bringen, verbunden mit der Konsequenz einer nicht mehr im Zeitfenster vorgegebenen Auftragserfüllung meines FBereichs.Herr Oster,als Mitglied des Innenausschusses hoffe ich, dass in diesem diese Dringlichkeit der weiteren Gewährung bereits erkannt wurde. Kann ich diesbezüglich meinen Mitarbeitern bereits eine positiven Hinweis zukommen lassen? MfG

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Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bis zum 31.12.2023 war es so, dass für Versorgungsempfänger, die sich im Bereich der Aufnahme, Betreuung oder Rückführung von Flüchtlingen bzw. der Durchführung von migrationsspezifischen Sicherheitsaufgaben im Ausland etwas hinzuverdienen, nach §107d BeamtVG eine Höchstgrenze von 120% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge gilt. Diese Regelung ist allerdings zum 31.12.2023 abgelaufen und Stand jetzt gibt es keine Verlängerung. Es gab zwar in den vergangenen Monaten Signale aus der Ampel, dass man die Regelung verlängern wolle. Passiert ist bisher aber noch nichts.

Für Versorgungsempfänger in diesem Bereich fällt jetzt plötzlich die Hinzuverdienstgrenze von 120% weg, die Konsequenzen sind -wie Sie bereits richtig angemerkt haben- Kündigungen oder eine Reduktion der Arbeitszeit, um keine Kürzung der Versorgungsbezüge zu riskieren.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzen wir uns dafür ein, dass die Grenze von 120% weiter beibehalten wird. Es kann nicht sein, dass Versorgungsempfängern, die sich im Alter etwas dazuverdienen möchten und gleichzeitig wichtige gesellschaftliche Aufgaben wahrnehmen möchten, Steine in den Weg gelegt werden. Es ist absolut fahrlässig, dass man eine solch wichtige Regelung von Seiten der Ampelregierung einfach ohne konkrete Begründung hat auslaufen lassen, insbesondere wenn man vor einigen Monaten noch angekündigt hat, dass man eine Verlängerung anstrebe. 

Mit freundlichen Grüßen

Josef Oster

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