Frage von Felix B. • 14.04.2024
Antwort von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP • 03.05.2024
Artikel 51 der UN-Charta erlaubt die individuelle und kollektive Selbstverteidigung nur im Falle eines bewaffneten Angriffs.
Artikel 51 der UN-Charta erlaubt die individuelle und kollektive Selbstverteidigung nur im Falle eines bewaffneten Angriffs.
weil der Bundeskanzler die Richtlinienkompetenz hat.
ja.
nein.
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