Martin Dulig
Martin Dulig
SPD
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Frage von Philipp N. •

Warum gibt es keine kostendeckende Entgeltordnung für Start- und Landegebühren am Flughafen Leipzig-Halle?

Sehr geehrter Herr Dulig,

wie Presseberichten in Leipzig zu entnehmen ist, macht der Flughafen Leipzig-Halle seit ca. 20 Jahren Verluste. Allein 2020 und 2021 jeweils mehr als 20 Mio. Euro. Seit dem Jahr 2000 musste der Freistaat Sachsen somit über 800 Millionen Euro an Steuergeldern ausgeben, um das negative Betriebsergebnis des Flughafens auszugleichen.

Auf der anderen Seite macht der Hauptnutzer DHL Milliardengewinne, welche jedoch nicht in Sachsen versteuert werden.

Die Frage ist also, wieso wird nicht endlich eine Entgeltordnung erlassen, die es dem Flughafen ermöglicht, zumindest das Geschäftsjahr mit einer schwarzen Null abzuschließen oder sogar einen Gewinn zu erwirtschaften?

Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.

Martin Dulig
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.,

der Flughafen Leipzig/Halle hat sich nach der deutschen Wiedervereinigung zu einem modernen und leistungsfähigen Flughafen entwickelt. Es ist ihm gelungen, sich erfolgreich am Markt zu positionieren und für seine Kunden attraktiv zu werden.

Die Refinanzierung der von den Flughafennutzern in Anspruch genommenen Einrichtungen und Leistungen, die im Zusammenhang mit der Beleuchtung, dem Starten, Landen und Abstellen von Luftfahrzeugen sowie der Abfertigung von Fluggästen und Fracht stehen, erfolgt über Flughafenentgelte. Die Regelung dieser Entgelte obliegt dem Flughafenunternehmer. Seine Entgeltordnung bedarf der Genehmigung nach § 19b Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes. Die Genehmigung wird nach Anhörung der Nutzer erteilt, wenn die Entgelte darin nach geeigneten, objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien festgelegt sind.

Neben den vorgenannten wesentlichen flugbetriebsbezogenen Entgelten erhebt der Flughafenunternehmer weitere Entgelte, die sich an privatwirtschaftlichen Maßstäben orientieren. Für die Entgeltordnung sind neben den Kosten der Flughafengesellschaft auch die Wettbewerbsbedingungen am Markt maßgeblich. Diese sind in jüngster Zeit auch dadurch gekennzeichnet, dass die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg die Flughäfen belastet haben und die Auslastung der Flughäfen noch nicht wieder das Vor-Corona-Niveau erreicht hat.

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