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Reimer Böge
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Frage von Olaf W. •

Frage an Reimer Böge von Olaf W. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Böge,

wie werden Sie zur Netzneutralität im EU-Parlamet abstimmen?

"Die EU-Kommission hat eine neue Verordnung "über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation" vorgeschlagen, die es Internetprovidern erlauben würde für verschiedene Onlinedienste zusätzliche Gebühren zu verlangen."

Ich denke, dass hiermit ein Zweiklassen-Internet geschaffen wird. Damit meine Internetseite auf meinem im Keller betriebenen Server wie bisher erreichbar bleibt, müsste ich bezahlen. Ich glaube nicht, dass das in Sinne der Schöpfer des Internets ist.

Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Olaf Weidemann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weidemann,

vielen Dank für Ihre Anfrage an Herrn Böge. In seinem Auftrag übermittle ich Ihnen anbei seine Position bezüglich der Netzneutralität.

Wie Sie ist auch Herr Böge ein klarer Befürworter des offenen Internetzugangs für Alle. Entgegen vieler Behauptungen wird das heute gültige Prinzip der Netzneutralität auch durch die aktuell auf EU-Ebene diskutierten Vorschläge zum " Telekommunikationsbinnenmarkt " nicht infrage gestellt, denn "Netzneutralität" wird in der Verordnung selbst noch nicht einmal definiert. Im Vorfeld der für den 10. März vorgesehenen Abstimmung im zuständigen Industrieausschuss des Europäischen Parlaments haben sich die Fraktionen dennoch auf einen Kompromissantrag verständigt, der einen Verweis auf Netzneutralität in den Erwägungsgründen der Verordnung (d.h. der Begründung des Gesetzes) vorsieht. Damit wird noch einmal hervorgehoben, dass Netzneutralität als Grundprinzip gültig bleibt und dass von Internetanbietern zur Verfügung gestellte, konkurrierende Dienste nicht aus kommerziellen Gründen durch Verkehrsmanagement-Maßnahmen diskriminiert werden dürfen. Unbeschadet seines Bekenntnisses zur Netzneutralität teilt Herr Böge jedoch ebenfalls die Position des Ausschussentwurfs, wonach auch "Spezialdienste", mit denen spezielle Nutzeranforderungen (z.B. IP-TV, Videokonferenzen und bestimmten Gesundheitsanwendungen) bedient werden, eine Daseinsberechtigung haben. Spezialdienste müssen jedoch immer die Ausnahme von der Offenheitsregel bleiben und dürfen anderen Nutzern zugesagte Internetgeschwindigkeiten nicht einschränken.

Zusammenfassend kann also festgestellt werden, dass die Netzneutralität auch in Zukunft als Grundprinzip des europäischen Telekommunikationsmarkts erhalten bleiben wird. Die Hauptziele der neuen EU-Regelungen liegen in der Beseitigung bestehender regulatorischer Hürden für die Telekommunikationsbetreiber und der Stärkung der Verbraucherrechte. Obwohl ich Ihnen in Ermangelung näherer Informationen bzgl. der Inhalte Ihrer Website keine Garantie geben kann, bin ich mir doch ziemlich sicher, dass auch Ihnen durch die neuen Regeln keine Nachteile (wie etwa Extrakosten für die Betreibung - noch dazu über Ihren eigenen Server) entstehen werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Rubach

(Parlamentarische Assistentin von Reimer Böge, MdEP)