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Sabine Bätzing-Lichtenthäler
SPD
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Frage von Bernd R. •

Frage an Sabine Bätzing-Lichtenthäler von Bernd R. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag Frau Bätzing,

warum sind Sie gegen Volksabstimmung und Volksbegehren (vorausgesetzt ist die Änderung des Grundgesetzes) ?

Wovor fürchten Sie sich?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Renner,

wann und wo habe ich erklärt, dass ich gegen Volksabstimmungen und Volksbegehren bin. Ich erlaube mir allerdings, dass ich auch auf die Probleme hinweise.
Ich meine, dass hierfür das notwendige Quorum mit Vorsicht festgesetzt werden sollte. Ich meine auch, dass bestimmte Werte des Grundgesetzes von Veränderungen durch Volksentscheide genauso ausgeschlossen sein sollten, wie sie nicht durch den Gesetzgeber verändert werden können.

Grundsätzlich halte ich Volksabstimmungen und Volksbegehren auch auf Bundesebene für richtig. Ich halte sie aber nicht für ein Allheilmittel gegen Politikverdrossenheit.

Wir leben in einer parlamentarischen Demokratie. Der Wille des Volkes wird dort im Grundgedanken nicht durch eine Mehrheitsmeinung, sondern durch die Wahl parlamentarischer Vertreter, die für eine Meinung stehen, bestimmt.

Ich wehre mich gegen die häufig verwendete Behauptung, eine direkte Demokratie sei zwangsläufig besser, als eine parlamentarische Demokratie, weil sie die einzig wahre Demokratie sei. Ich bin der Auffassung, dass man die Frage, welche Demokratieform besser ist, gut diskutieren kann, dass aber auch parlamentarische Demokratie wahre Demokratie ist. Dies übrigens auch von der Herkunft der Demokratie.

Für die parlamentarische Demokratie gibt und gab es gute Gründe. Nicht umsonst haben sich fast alle größeren demokratischen Staaten für eine Form der repräsentativen Demokratie entschieden, auch deswegen, weil es schlichtweg unmöglich wäre, jede einzelne Gesetzesentscheidung per Volksabstimmung durch zu führen.

Weiter spielt gerade in Deutschland auch der Gedanke, dass eine Mehrheitsmeinung nach übergeordneten Prinzipien keine richtige Meinung sein muss und Volksvertreter in der Lage sein sollten, durch Zeit und Arbeit eine Entscheidung besser treffen zu können, eine Rolle.

Der Vorwurf an die parlamentarische Demokratie, sie würde irgendwann nicht mehr die Mehrheit der Bürger vertreten, kann auch für Instrumente der direkten Demokratie gelten. Die Landesregelungen für die Beteiligung des Volkes bestimmen häufig, dass ein durch direkte Demokratie angestrebtes Gesetz angenommen ist, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen dem Gesetzentwurf zustimmt und mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten sich an der Abstimmung beteiligt hat. Dies bedeutet aber nicht unbedingt eine Mehrheit des Volkes und liegt deutlich unter der Anzahl der Menschen, die sich Wahlen beteiligen.

Auch gegen das Argument, direkte Demokratie würde mehr Menschen an unser System binden und für weniger Politikverdrossenheit sorgen, möchte ich ein Gegenargument bringen. Viele Menschen befürworten eine direkte Demokratie, weil sie davon ausgehen, dadurch würde ihre persönliche Auffassung sich durchsetzen. Diese Menschen werden umso mehr enttäuscht sein, wenn dies dann, wie es zu erwarten ist, in der Praxis in vielen Fällen nicht so ist, dies kann auch für mehr Demokratieverdrossenheit sorgen.

Sie sehen, ich wehre mich nicht dagegen, ich bin aber der Meinung, wir sollten zunächst Vor- und Nachteile der direkten Demokratieelemente diskutieren. Anders als CDU/CSU fordert die SPD aber die Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Bätzing, MdB

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