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Sylvia Pantel
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Frage von Philip G. •

Frage an Sylvia Pantel von Philip G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Pantel!

Ich würde gerne wissen, wie Sie zum Thema Störerhaftung im Rahmen von geteilten Internetanschlüssen stehen, speziell im Kontext des in den letzten Tagen vorgestellten Gesetzentwurfes.
Speziell die Stellungnahme des Förderverein freie Netzwerke e.V. (siehe http://freifunkstattangst.de/2015/03/05/tmg-gesetzesentwurf-wuerde-zu-mehr-rechtsunsicherheit-und-negativen-effekt-auf-die-verbreitung-von-funknetzwerken-fuehren/) warnt vor mehr Rechtsunsicherheit.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen,
Philip Gillißen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gillißen,

herzlichen Dank für Ihre Frage!

Wir wollen, dass in deutschen Städten mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar ist und werden die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter schaffen. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen. Die Digitale Agenda der Bundesregierung vom September 2014 sieht in diesem Zusammenhang vor: „Wir werden die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern. Dabei werden wir darauf achten, dass die IT-Sicherheit gewahrt bleibt und keine neuen Einfallstore für anonyme Kriminalität entstehen. Daher werden wir Rechtssicherheit für die Anbieter solcher WLANS im öffentlichen Bereich, beispielsweise Flughäfen, Hotels, Cafés, schaffen. Diese sollen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften.“
Bei der Frage der rechtlichen und technischen Umsetzung werden meine Fachkollegen ein gutes Gesetz auf den Weg bringen. Als Politikerin, die ihre Fachbereiche in anderen Gebieten hat, muss ich mich auf die Kenntnisse meiner Kollegen verlassen. In der Fraktion sind wir uns aber sicher, dass der Referentenentwurf ein erster guter Schritt ist. Nach dem Referentenentwurf sollen künftig Diensteanbieter, die einen WLAN-Zugang anlässlich einer geschäftsmäßigen Tätigkeit oder als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellen, dann nicht als Störer auf Unterlassen haften, wenn sie zumutbare Maßnahmen ergriffen haben, um eine Rechtsverletzung durch Dritte zu verhindern. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie angemessene Sicherungsmaßnahmen, in der Regel durch Verschlüsselung oder vergleichbare Maßnahmen, gegen den unberechtigten Zugriff auf den Internetzugang mittels WLAN durch außen-stehende Dritte vorgenommen haben und Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt wurde, der eingewilligt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen. Alle anderen, insbesondere aber private Anbieter, die ihren WLAN-Zugang Dritten zur Verfügung stellen, haften nur dann nicht als Störer auf Unterlassen, wenn sie zusätzlich den Namen des Nutzers kennen. Diese Unterscheidung ist nach Auffassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aus Gründen der IT-Sicherheit als auch aus Gründen der Verhinderung anonymer Kriminalität im Internet sinnvoll. Denn die Möglichkeit, dass ein Nutzer im geschützten Bereich bzw. in Privaträumen unbemerkt Straftaten wie das Herunterladen von Kinderpornographie oder Urheberrechtsverletzungen begeht, ist erheblich größer als im öffentlichen Raum. Dort muss er stets damit rechnen, vom Diensteanbieter oder anderen Personen beobachtet bzw. entdeckt zu werden. Um es noch einmal klarzustellen: Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will mehr WLANs in Deutschland und auch deren Nutzung durch Dritte weiterhin ermöglichen. Wir wollen dies allerdings nicht um jeden Preis. Eine Klarstellung der Haftungsregelungen, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, bedeutet aus unserer Sicht jedenfalls nicht automatisch eine Freistellung von jeglicher Haftung. Auch hier gilt insofern das Sprichwort „Eigentum verpflichtet.“ Es verlangt auch in diesem Fall einen verantwortungsvollen und sorgfältigen Umgang mit dem eigenen WLAN-Zugang. Wir wollen diesen sorgfältigen Umgang sicherstellen und diejenigen „belohnen“, d.h. von der Störerhaftung befreien, die ein entsprechendes Verhalten an den Tag legen. Gleichwohl ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen und wir sind offen für Verbesserungsvorschläge - auch für Ihre! Aufgrund europäischer Vorschriften ist vor einer Kabinettsbefassung eine Notifizierung des Referentenentwurfs bei der Europäischen Kommission erforderlich, so dass mit einem Kabinettsbeschluss nicht vor Juli/August diesen Jahres zu rechnen sein wird. Im anschließenden parlamentarischen Verfahren werden wir den Referentenentwurf noch einmal genau unter die Lupe nehmen und im Ausschuss für Wirtschaft und Energie u.a. auch eine Sachverständigenanhörung mit Experten durchführen.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre Sylvia Pantel