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Thomas Schnelle
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Frage von Frank S. •

Antwort auf Ihre Antwort zur Frage: Warum wird Bürgerinnen und Bürgern, die in 2022 eine PV Anlage installiert haben, verwehrt, die 20% Sonder Afa in der Einkommensteuer geltend zu machen?

Sehr geehrter Herr Schnelle,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Allerdings sind Ihre Aussagen/Annahmen falsch.

Wir zahlen den Spitzensteuersath von 42% und bekommen nur rd 6ct für die Einspeisung pro kWh (in Betriebnahme im Mai 22). Dieser Betrag erhöht sich auch nicht. Alles über 10 kWh wird sogar noch geringer vergütet.
Wir haben eine 15,8 kWp PV Anlage.

Die Streichung der Sonder Afa IST ein Raub, da sie Investitionen bestraft. Zumal nachträglich (am 16. Dez 22) RÜCKWIRKEND für 2022 beschlossen.

Investitionen müssen auf sicherer Basis und planbar getätigt werden können, da sie immer die steuerliche Situation berücksichtigen.

Außerdem soll auch der Investitionsabzugsbetrag in 2021 geltend gemacht und genehmigt (!) jetzt doch zurückgezahlt werden. Das sind bei 50% und 42% Steuersatz 6800 EUR Rückzahlung in der EK St.Erklärung 2022.

Man fühlt sich nur noch verarscht und muss sich Sammelklagen gegen diese Politik anschließen.

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Sehr geehrter Herr S.,

 

Die Sonder-AfA wurde, wie in meiner letzten Antwort erwähnt, nicht gestrichen. Es ist schlicht eine Grundlage des Steuerrechts, dass Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen im Zusammenhang stehen, nicht von der Steuer abgesetzt werden können - und dieses Gesetz greift nun.

So profitiert man als Besitzer einer PV-Anlage von der Steuerfreiheit, kann aber auch nicht mehr die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen.

Wenn Sie einen so hohen Eigenverbrauch Ihres Stroms haben, dass die Einspeisevergütung die Steuerrückzahlung, die es vor 2022 gegeben hätte, schwerlich kompensiert, verstehe ich, dass sie die Änderung im Steuerrecht als Verlust wahrnehmen. Bei einem so hohen Verbrauch sollten Sie jedoch so viel an Stromkosten sparen, dass sich die Anlage dennoch mehr als lohnt.

Aber unsere neue Förderung für PV-Anlagen über die Steuerfreiheit wird in der Tat attraktiver, je mehr man selbst einspeist.

Für die Allgemeinheit sollte dieses neue Förderinstrument eine gute Maßnahme sein, da sich die Investitionen nun langfristig auszahlen und vor allem Privatpersonen und Familien, mit geringerem Eigenverbrauch, von der Einspeisevergütung profitieren können.

Es bietet in diesem Kontext sogar Anreize selbst Strom zu sparen, da man somit seine Gewinne direkt erhöht. Zudem fällt durch die Nullbesteuerung nahezu alle Bürokratie weg, mit der sich die Anlagenbesitzer hätten auseinandersetzen müssen.

Gerne stehe ich Ihnen zu dem Thema aber auch zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Wenn Sie hieran Interesse haben, melden Sie sich bitte unter der 0211/8842720 oder per mail an info@thomas-schnelle.nrw

 

Freundliche Grüße

 

Thomas Schnelle

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